Worauf es bei Leasing-Verträgen ankommt

Von der obligatorischen Haftpflicht bis hin zu Restwertverträgen: Beim gewerblichen Kfz-Leasing gelten seit einiger Zeit neue Spielregeln. So versuchen die Leasinggesellschaften ihre Risiken zu minimieren. Was Unternehmer beim Leasen von Nutzfahrzeugen unbedingt beachten sollten.

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    © Renault
    Noch nichts für den Massenmarkt: Elektrofahrzeuge stehen noch am Anfang.
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    Autos und Nutzfahrzeuge spielen im Leasinggeschäft nach wie vor die größte Rolle.
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    „Eine bessere Ausstattung sollten Handwerker aktiv bei der Versicherung ansprechen.“Lutz Köper, Abteilungsleiter Automotive bei VR-Leasing in Frankfurt.

Betrachtet man den Fuhrpark von Handwerksbetrieben, dann stehen immer auch geleaste Nutzfahrzeuge auf dem Hof der Firma. Der Vorteil: Die Unternehmen nutzen Leasing als alternatives Finanzierungsinstrument, um ihre Liquidität zu schonen und somit auch ihre Ratingnote bei der Hausbank zu verbessern.

Eine Variante, die sich im vergangenen Jahr für gewerbliche Kunden aus dem Mittelstand auszahlte - gerade was das Mieten von Nutzfahrzeugen und Produktionsmaschinen betraf (siehe Grafik links). „Die Kunden schätzten 2011 das immer noch geringe Zinsniveau für die Objektfinanzierung“, begründet Lutz Köper, Abteilungsleiter Automotive bei VR-Leasing in Frankfurt, die Investitionsbereitschaft des Mittelstands.

Allerdings versuchen die Gesellschaften mittlerweile über spezielle Versicherungsbausteine ihre Risiken beim Kfz-Leasing zu minimieren. Von dem zusätzlichen Schutz für den Fuhrpark profitieren aber auch gewerbliche Kunden. Denn er deckt finanzielle Lücken bei Schäden. Eingebaute Sicherheitsstandards senken für Handwerksbetriebe außerdem die Prämie.

Policen schließen Lücken

Ein gutes Beispiel für den Zusatzschutz ist die sogenannte GAP-Versicherung. Sie schützt bei einem Totalschaden des Fahrzeugs den Leasingnehmer vor Ausgleichszahlungen wegen einem vorzeitigen Ende des Leasingvertrags. Bei gemieteten Fahrzeugen besteht oft ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung, das sind die Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert, des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird.

Diese Lücke muss der Leasingnehmer dann aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen. „Die GAP-Versicherung für Leasing-Verträge bieten wir unseren Kunden optional an. Sie ist keine Verpflichtung und kostet bei uns drei Euro für PKW und sieben Euro für Transporter im Monat“, erklärt Köper von VR-Leasing, Mitglied der Genossenschaftlichen Finanzgruppe. Er empfiehlt ...

... diese Absicherung gerade für Handwerksbetriebe mit wechselnden Fahrern und einer hohen Kilometerleistung der einzelnen Transporter sei der Baustein sinnvoll. Weiter gibt es Angebote mit günstigeren Prämien für gewerbliche Kunden, die Sicherheitsausstattungen ins Fahrzeug einbauen lassen, die Unfall- und Parkschäden vermeiden helfen, wie die Einparkhilfe. Bedingung: „Die Kunden müssen das bereits im Rahmenvertrag verhandeln und festschreiben lassen“, rät dazu Kati Eggert von der Deutschen Leasing AG.

Jeder Handwerksbetrieb, der Transporter oder andere Fahrzeuge für den Fuhrpark least, muss zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung abschließen, die selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Aus Sicht vieler Unternehmer mag das zunächst wie ein Nachteil klingen.

Hohen Wertverlust absichern

Da es sich bei Leasingfinanzierungen in aller Regel um Neufahrzeuge mit einer Laufzeit von durchschnittlich 24 bis 48 Monaten handelt, ist ein solcher Schutz aber für den Kunden nur folgerichtig. Der Wertverlust ist in den ersten Monaten am höchsten, und selbstverschuldete Schäden können dann teuer werden. Aber es gibt hier auch Ausnahmen. „Bei einer entsprechenden Bonität des Leasingnehmers kann auf eine Vollkaskoversicherung verzichtet werden beziehungsweise ein hoher Selbstbehalt von 5000 Euro wäre dann möglich“, erklärt Eggert von der Deutschen Leasing. Unternehmer sollten sich diese Variante gut überlegen. Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden zahlt der Kunde die Rechnung.

Außerdem haben die Leasing-Gesellschaften im Nachgang der ersten Finanzkrise auch andere Spielregeln für gewerbliche Kunden beim Kfz-Leasing geändert. So bieten die Unternehmen die günstigen Kilometervereinbarungen kaum noch an. Der Trend geht im gewerblichen Leasing-Geschäft mehr und mehr zu Restwertverträgen. Hier werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht während der Leasinglaufzeit über die Monatsrate getilgt, wie bei den früher üblichen Kilometervereinbarungen.

Bei den leichten Nutzfahrzeugen, die gerade von Handwerksbetrieben genutzt und während der Laufzeit auch stark beansprucht werden, haben die Restwertverträge Vorteile für die Kunden, weil sich so am Laufzeitende Diskussionen über Gebrauchsspuren und Schäden vermeiden lassen. Unerfreuliche Gespräche, die wohl jeder Handwerksunternehmer kennt, der schon Leasing-Fahrzeuge zurückgegeben hat.