Unternehmerkarte Neue Servicekarte für Innungsfachbetriebe

"Da steckt Leistung drin!", lautet das Versprechen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften (BAG) zum Start der neune Servicekarte für Innungsfachbetriebe.

"Da steckt Leistung drin!" – Unternehmerkarte Handwerk - © BAG
Unternehmerkarte

Neue Servicekarte für Innungsfachbetriebe

Mit der Unternehmerkarte Handwerk lohne sich die Innungsmitgliedschaft für Handwerksunternehmen noch mehr. Viele Kreishandwerkerschaften hätten sich bereits für das neue Angebot entschieden. Es ist exklusiv für Innungsfachbetriebe und kostenfrei. Neben der Möglichkeit, sich mit seiner Qualifikation und Fachkompetenz als Innungsfachbetrieb zu präsentieren, umfasst die Unternehmerkarte Handwerk einen neuartigen und umfangreichen Service, von dem die Karteninhaber in ihrem Unternehmeralltag und in ihrer Freizeit profitieren.

Auf Initiative der BAG hat die Gesellschaft für Einkaufsmanagement und Marketing im Handwerk vorteilsbezogene Rahmenverträge ausgehandelt. Sie ermöglichen es allen Karteninhabern, ihre Beschaffungskosten zu senken und geschäftliche Prozesse zu optimieren.
Die Unternehmerkarte bietet laut BAG speziell auf das Handwerk abgestimmte Leistungspakete und Exklusivtarife für nahezu alle betriebsrelevanten Belange.

Zu den Partnern der Unternehmerkarte Handwerk gehören Hersteller und Lieferanten, wie ARAL, Vodafone oder Mohn media. Ein weiteres Plus: Jede Kreishandwerkerschaft kann zusätzlich regionale Partner integrieren. So erhalten die Karteninhaber sowohl bei großen Marken als auch direkt vor Ort die exklusiven Vorteilsangebote gewissermaßen aus einer Hand.
Darüber hinaus ist die Unternehmerkarte Handwerk Ausweis der Mitgliedschaft in Innung und Kreishandwerkerschaft. .

In den teilnehmenden Kreishandwerkerschaften erhalten alle Innungsmitglieder ein Starterpaket mit persönlicher Unternehmerkarte und Informationen zu den Vorteilsangeboten. Innungsfachbetriebe, die sich für die Unternehmerkarte Handwerk in ihrer Region interessieren, wenden sich einfach an ihre Kreishandwerkerschaft.

Weitere Informationen unter www.unternehmerkarte.de .