Neue Richtlinien

Lohnsteuer | Das Finanzamt orientiert sich daran, Betriebe sollten es auch tun – die aktualisierten Regeln für die Abrechnung sind da.

Neue Richtlinien

Künftig einfacher, auch das soll es noch im Steuerrecht geben. Zum Beispiel bei Dienstreisen: Hier unterscheidet das Finanzamt künftig nicht mehr zwischen Dienst- oder Geschäftsreise, Fahrtätig- oder Einsatzwechseltätigkeit, sondern spricht nur noch von Auswärtstätigkeiten. Angenommen der Mitarbeiter ist aushilfsweise für eine bestimmte Zeit in einer anderen Filiale eingesetzt. Die Arbeitsstätte liegt nicht mehr als 30 Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Dann handelt es sich nach den Lohnsteuer-Richtlinien 2005 (R 35 Abs. 3) um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

„Nur wenn die Tätigkeit im Wesentlichen durch den täglichen mehrfachen Ortswechsel geprägt ist, liegen bisher unabhängig von der 30-km-Grenze Reisekosten vor“, sagt Michael Seifert, Steuerberater in Troisdorf bei Köln. In die neuen Lohnsteuer-Richtlinien wurde diese Grenze jedoch nicht übernommen. Das hat vor allem Folgen für die Abrechnung bei Fahrten mit dem Dienstwagen. Michael Seifert rechnet vor: Ein Mitarbeiter fährt mit einem Firmen-Pkw (Listenpreis 30000 Euro) an 15 Arbeitstagen im Monat zur 25 Kilometer entfernten Niederlassung. Dann ergibt sich bisher als geldwerter Vorteil 0,002 Prozent von 30000 Euro x 25 km x 15 Fahrten = 225 Euro im Monat. Der Chef kann mit 15 Prozent pauschal versteuern (Sozialabgaben fallen dann keine an). Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2008 können sich Chefs diese Rechnung künftig sparen. In einem solchen Fall handelt es sich um Reisekosten. Es entfällt die Lohnsteuerpauschalierung, und es fallen keine Sozialversicherungsaufwendungen an.

Übernachtungskosten: Ist das Frühstück in der Hotelrechnung nicht extra ausgewiesen, werden bisher 4,50 Euro abgezogen. Ab 2008 ist der Gesamtpreis um 20 Prozent der Verpflegungspauschale für Frühstück und 40 Prozent für Mittag-sowie Abendessen zu kürzen.

Kleinlich wird das Finanzamt, wenn ein Mitarbeiter auf Dienstreise etwa bei Verwandten oder Freunden übernachtet. Kann ihm sein Chef dafür bisher 20 Euro pauschal steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten, „geht das ab 2008 nicht mehr“, so Steuerberater Seifert. Teilweise lässt sich das durch andere Extras ausgleichen (siehe unten). K

Monika Leu

harald.klein@handwerk-magazin.de