Neue Regeln beim Erfinderschutz

Handwerker lassen ihre Erfindungen selten wirkungsvoll schützen, auch weil es ziemlich teuer ist. Jetzt können Erfinder kostenlos prüfen lassen, wie die Chancen für eine Patentanmeldung sind.

  • Bild 1 von 2
    © Jens Nieth
    Michael Scheideler hat seine Erfindung, ein Kohlendioxid-Spülverfahren für Wasserleitungen, patentiert.
  • Bild 2 von 2
    © Chart: handwerk magazin
    Erstmals seit vier Jahren stiegen die Patentanmeldungen in Deutschland wieder auf über 61 000.

Erleichterung für Erfinder

Die Scheideler Verfahrenstechnik GmbH in Haltern am See baut seit 1995 mit heute zehn Mitarbeitern Filtrieranlagen für Trinkwasserversorger. 2004 fragte ein Kunde, wie man die Wasserasseln loswerden könnte, die immer wieder in den Trinkwasserrohrleitungen gefunden wurden – ein verbreitetes Ärgernis. Gift kam im Trinkwasser nicht in Frage. Geschäftsführer Michael Scheideler fand ein anderes Mittel gegen die etwa einen Zentimeter langen, grauen Krebstiere, die sich mit ihren Beinchen an den Rohrwänden festhängen: Kohlensäure. Die Asseln werden betäubt, lassen los und werden ausgespült. Ein Forschungsprojekt ermittelte die richtige Dosierung, die Scheideler GmbH entwickelte das Verfahren und die Vorrichtungen zum Einspülen. Für diese Erfindung wurde Scheideler mit seinem Wissenschaftspartner von handwerk magazin mit dem Technologietransferpreis ausgezeichnet (siehe nächste Seite). Handwerksunternehmer Scheideler besaß durch die Erfindung ein Alleinstellungsmerkmal. Das wollte er gegen Nachahmer schützen, deshalb ließ er es patentieren.

„Erfindungen, die auf Kundenwünsche zurückgehen, sind im Handwerk nicht selten“, weiß Klaus Günter, Innovations- und Technologieberater der Handwerkskammer Karlsruhe, „ihr Schutz durch Patente eher schon“. Doch ohne Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) darf jeder die Ideen kopieren, ganz legal. Immerhin wurden 2012 über 61 000 Patente angemeldet, 2,9 Prozent mehr als im Jahr davor. Allerdings verursacht der Schutz nicht nur Aufwand und Kosten, es gibt auch viele Fehlerquellen. Umso wichtiger ist es, möglichst früh Klarheit über die Chancen des Patentantrags zu bekommen. Hierzu bietet das DPMA ab 1. April 2014 eine neue Hilfe für alle, die ein Patent anmelden.

Kostenlose Einschätzung

Es geht um Folgendes: „Nur für 40 bis 50 Pro-zent der geprüften Anmeldungen gibt es am Ende ein Patent“, erklärt DPMA-Sprecherin Petra Knüfermann. Wenn der Erfinder künftig vom DPMA prüfen lässt, ob seine Erfindung als Weltneuheit patentierbar ist, bekommt er zusätzlich zum Recherchebericht eine kostenlose Einschätzung der Aussichten auf ein Patent. Das geht ganz einfach, die Prüfer geben anhand der eingereichten Patentunterlagen eine Einschätzung ab, ob die Innovation Chancen hat, als Patent geschützt zu werden.

Nicht selten ist aber das Patent schon vor der Anmeldung beim DPMA gescheitert. Hier gilt der Grundsatz: „Erst anmelden, dann reden“, rät Patent- und Rechtsanwalt Robert Schnekenbühl, DTS München. Sobald die Erfindung in irgendeiner Form publik geworden ist, zum Beispiel weil der Erfinder sie bei einem Kunden vorstellt und dieser sie testet, kann die Innovation nicht mehr als neu patentiert werden.

Patentanwalt einschalten

Scheideler hat mit der Anmeldung einen Patentanwalt beauftragt. „Das kostet mehr, aber wir wollten uns wirkungsvoll schützen“, sagt der Unternehmer. Tatsächlich ist die richtige Formulierung hier fast alles. „Der Glaube, man könne das selbst machen, ist ein Fehler“, so der Augsburger Patentanwalt Stefan Gehrsitz, von der Kanzlei Charrier Rapp & Liebau.

Handwerker Scheideler denkt für die Vermarktung seiner Erfindung über eine Lizenzvergabe nach, was natürlich nur mit entsprechenden Schutzrechten geht, also Patent, Gebrauchsmuster oder Marke (siehe Übersicht Schutzrechte online). Denn sonst dürfte jeder Konkurrent die Erfindung einfach nachbauen, ohne einen Cent dafür zu zahlen. Das will der Seifriz-Preisträger auf jeden Fall verhindern.