Metallbau Arbeitsschutzvorschriften: Neue Branchenregel für Schlosser, Schweißer, Schmiede und Co.

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Mit der Branchenregel Nummer 109-607 hat der Fachbereich Holz und Metall der DGUV hat eine neue Praxishilfe für metallverarbeitende Betriebe veröffentlicht. Ziel des neuen Dokuments ist, speziell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) das Umsetzen der Arbeitsschutzvorschriften zu erleichtern und Unfälle zu verhindern.

Schweisser
Die Verarbeitung von metallenen Werkstücken birgt vielfältige Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken. - © Halfpoint - stock.adobe.com

Ob Schlosser, Schweißer oder andere Metallhandwerker, wer am Arbeitsplatz metallene Werkstücke be- oder verarbeitet, weiß auch um die vielfältigen Gesundheitsrisiken und Unfallgefahren. Je nach Tätigkeit entstehen Splitter, die nicht in die Augen gelangen sollten. Späne und scharfe Kanten können ungeschützte Hände aufschürfen. Einige Verfahren der Metallbearbeitung benötigen hohe Temperaturen, für andere Methoden, insbesondere bei der Oberflächenbehandlung, müssen Mitarbeiter mit Gefahrstoffen hantieren. Die neue Branchenregel soll Betrieben helfen, ihre Mitarbeiter verletzungsfrei und gesund zu erhalten.

Vorteil der neuen Regel: Alles Wichtige auf einen Blick

Die gute Nachricht ist: Es gibt zwar eine neue Regel, aber keine neuen Regularien. Denn ähnlich wie bei den bereits zuvor erschienenen Branchenregeln, etwa für Rohbau, Einzelhandel oder Galvanik, führt auch die neue Branchenregel Metallbau keine neuen Bestimmungen, Grenzwerte oder Formalien ein. Das Dokument fasst lediglich die bereits geltenden Vorschriften zusammen.

Warum gibt die DGUV dann überhaupt ein weiteres Dokument heraus? Haben wir denn nicht schon genug Regeln im Arbeitsschutz? Das kann man so sehen, aber wer in seinem Betrieb für den Arbeitsschutz zuständig ist, weiß auch, wie mühsam es sein kann, sich aus vielen verschiedenen Einzeldokumenten das notwendige Knowhow zusammenzusuchen. Die Branchenregel dagegen bündelt alle wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsaspekte, die beim beruflichen Umgang mit Metallen eine Rolle spielen.

Schnelles Nachschlagen statt langwieriges Suchen

Zielgruppe sind neben den Betriebsleitern die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte. Aber auch Sicherheitsbeauftragte, Meister und im Gesundheitsschutz engagierte Mitarbeitervertreter können die Branchenregel zum schnellen Nachschlagen nutzen, statt sich durch eine Vielzahl von Einzelvorschriften zu mühen.

Zuständig für den Arbeitsschutz ist bei Betrieben aus dem Metallbau meist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Deren Auswertungen des Unfallgeschehens und der Berufskrankheiten sind in die Branchenregel eingeflossen. Man kann daher davon ausgehen, dass gerade auch die im Hinblick auf Krankmeldungen, Ausfalltage und Frühverrentungen relevanten Aspekte sich in der neuen Broschüre niederschlagen.

Tätigkeiten und Gefährdungen: die wichtigsten Inhalte

Die Themenblöcke der neuen Branchenregeln spiegeln die wesentlichen Gefährdungen beim Arbeiten im Metallbau wieder:

  • Umfang mit Gefahrstoffen, etwa entzündbaren Flüssigkeiten oder Schweißrauchen
  • Sicherer Einsatz von Kühlschmierstoffen (KSS), ein speziell bei der Metallbearbeitung relevanter Gefahrstoff
  • Gefährdungen durch Biostoffe, z. B. Tauben- oder Mäusekot, Mikroorganismen in KSS oder Legionellen in Warmwasseranlagen
  • Lärm und Gehörschutz, beim Arbeiten an Maschinen oft unvermeidbar
  • Brand- und Explosionsschutz, z. B. durch entzündbare Lösemitteldämpfe, Metallstäube oder beim Verwenden von Flüssiggas
  • Elektrische Gefährdungen, durch Körperdurchströmung (elektrischen Schlag) oder Störlichtbogen, insbesondere bei Tätigkeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung in leitfähiger Umgebung
 

Weitere Kapitel befassen sich mit der persönlichen Schutzausrüstung, mit Belastungsfaktoren für die Psyche sowie den für eine rechtssichere Arbeitsschutzorganisation unverzichtbaren Aspekten Befähigung, Qualifikation, Vorsorge und Eignung. Bei den dargestellten Gefährdungen und den dazu gehörenden Lösungsvorschlägen stehen erwartungsgemäß Maschinen im Mittelpunkt. Neben den verschiedenen Werkzeugmaschinen und Pressen geht es auch um metallspezifische Arbeitsverfahren wie Schweißen, Schleifen, Erodieren, Entfetten oder Beschichten.  

Ziel: sichereres Arbeiten für Kleinbetriebe erleichtern

Leider gibt es in dieser Branchenregel – obgleich sie dem Nachschlagen dienen soll – kein Stichwortverzeichnis. Man muss ein wenig im Dokument herumblättern, um den Abschnitt mit den gesuchten Informationen zu finden. Einfacher ist es, wenn man sich die PDF-Datei herunterlädt. Bei der Suche am PC nach branchentypischen Arbeitsplätzen, Tätigkeiten oder Gefährdungen, etwa nach Lichtbogenschweißen, Gesenkbiegepresse oder Schleifstaub, wird man recht schnell fündig.