Musterprozess: Pauschalsteuer auf Geschenke

Führt ein Handwerksbetrieb für Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden die 30 Prozent Pauschalsteuer nach Paragraf 37b EStG ab, wenden die ­Finanzämter eine fragwürdige Technik beim Betriebsausgabenabzug an.

Vorsicht bei Präsenten, die mehr als 35 Euro kosten. - © Steve Cukrov/Fotolia.com

Pauschalsteuer auf Geschenke

Sind die Geschenkaufwendungen vom Gewinn abziehbar, ist es die Pauschalsteuer auch. Ist dagegen kein Betriebsausgaben­abzug erlaubt, weil das Geschenk netto mehr als 35 Euro kostet, ist auch die Pauschalsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

Das Problem: Diese Vorgehensweise ist aus dem Gesetz so nicht herauszulesen. Deshalb klärt das Finanzgericht Niedersachsen in einem Musterprozess, ob der Betriebsausgabenabzug für die Pauschalsteuer nach Paragraf 37b EStG versagt werden darf.

Tipp: Betroffene Handwerker sollten Einspruch gegen nachteilige Steuerbescheide einlegen. Das Finanzamt sollte bis zur Entscheidung der Richter die Bearbeitung des Einspruchs zurückstellen.