Muss Steuerzahler das Finanzamts auf Fehler hinweisen?

Setzt ein Finanzamt trotz vollständig und richtig eingegangener Unterlagen die Steuer zu niedrig an, muss der Steuerzahler die Behörde nicht auf diesen Fehler hinweisen. Das hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (AZ: 5 K 531/06) entscheiden.

Muss Steuerzahler das Finanzamts auf Fehler hinweisen?

In dem verhandelten Fall hatte das Finanzamt einen im Vorjahr begangenen Fehler festgestellt und einen Verlustvortrag festgestellt. In der Folgeerklärung wurde die Steuer dann wegen der Verlustverrechnung mit null Euro festgesetzt. Erst bei einer späteren Prüfung kam er Fehler ans Tageslicht.

Die Richter waren der Meinung, dass ein Steuerzahler nicht dazu verpflichtet ist, auf die Fehler des Finanzamts aufmerksam zu machen, sodass er sich auch nicht strafbar machen kann. Jetzt muss der
Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren (AZ dort: VIII B 41/10) klären, ob diese Einschätzung Bestand haben kann.

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