Mütterrente: Alles, was Sie wissen müssen

Ab Juli 2014 greift die neue Mütterrente. In ihren Genuss kommen gut 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer), die bereits Rente beziehen – und zusätzlich die betroffenen Neurentnerinnen. Voraussetzung: Sie müssen ihre Kinder vor 1992 geboren haben. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.

Die Rente für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, wird ab Juli erhöht. - © ddp

Am 1. Juli 2014 tritt das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Im neuen Rentenpaket ist neben dem Einstieg in die Rente mit 63 Jahren und einer höheren Erwerbsminderungsrente auch eine Erweiterung der Mütterrente enthalten. Ein zusätzlicher Entgeltpunkt erhöht demnach die monatliche Rente um mindestens 26,39 Euro und honoriert die Erziehungsleistung der Frauen, die zu ihrer Zeit nicht auf die gleichen Betreuungsmöglichkeiten wie heute zurückgreifen konnten und dadurch schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten. Mit der Mütterrente soll diese Gerechtigkeitslücke verringert werden.

Die aktuelle Situation

Für Kindererziehungszeiten erhalten erziehende Elternteile Entgeltpunkte, abhängig davon, wann ihr Kind auf die Welt kam. Bei Geburten ab 1992 werden drei Entgeltpunkte angerechnet. Für Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 auf die Welt kamen, war bislang nur ein Jahr Kindererziehungszeit vorgesehen, was gleichbedeutend mit einem Entgeltpunkt ist. Ab 1. Juli 2014 können diese Eltern ein weiteres Jahr anrechnen. Ihnen werden also zwei Entgeltpunkte statt nur eines Punktes anerkannt.

Die Verbesserungen

Für Mütter (und gegebenenfalls auch Väter), die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erhöht sich die jährliche Rente um 343,32 Euro in den alten beziehungsweise 316,68 Euro in den neuen Bundesländern. Die Frauen bekommen einen zusätzlichen Entgeltpunkt für jedes Kind gutgeschrieben – zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Monatlich bedeutet das einen (Brutto-)Pauschalbetrag von 28,61 Euro im Westen bzw. 26,39 Euro im Osten pro Kind.

Der Zeitrahmen

Die soziale Absicherung der Rentnerinnen verbessert sich ab dem 1. Juli 2014. Wer zu diesem Zeitpunkt in Rente geht, erhält die Mütterrente ab sofort. Für ältere Rentner und Rentnerinnen wird die Mütterrente spätestens bis zum Jahresende 2014 berechnet und dann nachgezahlt.

In den Rentenanpassungsmitteilungen, die die Deutsche Rentenversicherung in diesen Tagen zur Rentensteigerung verschickt, ist die Mütterrente noch nicht aufgeführt. Diese Berechnung erfolgt in einer weiteren Mitteilung.

Die Antragstellung

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist nicht notwendig, weder für diejenigen, die vor dem 1. Juli 2014 bereits ihre Rente beziehen, noch für Neurentner nach diesem Termin. Normalerweise hat die Deutsche Rentenversicherung alle Kindererziehungszeiten bereits gespeichert. Sie prüft automatisch, für wen sich die Rentenzahlung in welcher Form erhöht.

Die Besonderheiten

Frauen, die am 1. Juli 2014 im Rentenalter sind, bislang aber keine Rente bezogen haben, können allein durch die Kindererziehungszeiten (ab drei vor 1992 geborene Kinder) erstmals einen Rentenanspruch geltend machen. In diesem besonderen Fall ist eine Antragstellung notwendig.

Die neue Mütterrente kann eine bestehende Hinterbliebenenrente möglicherweise erhöhen oder reduzieren. Sie erhöht sich, wenn die Kindererziehungszeiten (für vor 1992 geborene Kinder) beim Verstorbenen, nicht beim Hinterbliebenen, anerkannt worden sind. Sie vermindert sich, wenn beim Hinterbliebenen das Einkommen durch die ihm anerkannte Mütterrente einen bestimmten Freibetrag überschreitet