Virus auf dem Handy – Warum mobiler Datenschutz immer wichtiger wird

Was beim PC selbstverständlich ist, wird bei mobilen Geräten kaum beachtet: der Schutz vor Datenklau und Attacken aus dem Netz. So sichern Sie Handy und Notebook vor einem Virus und bösartigen Apps.

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    © Chart: handwerk magazin
    Smartphones boomen, leider auch die Virenangriffe auf die Geräte.
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    © Christian Vogel
    „Die Chefs sind für die Sicherung von Smartphones zuständig.“Isabell Conrad, Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller.

Die massenhafte Verbreitung von Apps für Smartphones gibt den Cyberkriminellen immer mehr Betrugsmöglichkeiten. So hat Trend Micro, Spezialist für IT-Sicherheit, jüngst eine bösartige App entdeckt, welche betrügerische Zahlungsaufforderungen nach dem Anklicken einer Webadresse für die betroffenen Anwender zum Dauerproblem macht. Konnten die Nutzer früher einen derartigen Betrugsversuch einfach durch das Schließen des Browsers abwehren, nistet sich der Schädling als App dauerhaft auf dem infizierten Endgerät ein.

Während Handwerksbetriebe ihre Computer in Büro und Werkstatt meist gut vor Viren und anderen Angriffen aus dem Web schützen, gehen sie mit Smartphones und Notebooks sorgloser um.

Ein Fehler, denn Kriminelle entdecken ungeschützte mobile Helfer zunehmend als Spielwiese für ihre dunklen Geschäfte.„Es gibt es immer mehr Viren, die speziell auf die Betriebssysteme von Smartphones ausgerichtet sind“, erklärt Lutz Neugebauer vom Branchenverband BITKOM. Diese Geräte sollten deshalb genauso geschützt werden wie jeder andere Rechner auch.

Kein ausreichender Schutz

Ein Virenscanner und eine Firewall sind in jedem Fall Pflicht. „Leider sind speziell Smartphones werksseitig nicht immer ausreichend geschützt, doch inzwischen bieten nahezu alle Anbieter von Sicherheitssoftware entsprechende Lösungen für Smartphones an“, so Experte Neugebauer.

Handwerker, die sich regelmäßig von unterwegs in ihr Firmennetzwerk einloggen, sollten besonders vorsichtig sein. Speziell öffentliche WLAN-Hotspots sind ein beliebtes Jagdrevier von Kriminellen. Sie richten in diesen Gebieten ihre eigenen Hotspots ein und versuchen so, vertraulichen Datenverkehr umzulenken. „Kontrollieren Sie genau, wo Sie sich eingewählt haben, und verschlüsseln Sie die Verbindung zwischen dem Firmenserver und dem mobilen Endgerät“, rät Neugebauer. Er empfiehlt für Unternehmer die Einrichtung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN). Dank einer speziellen Software kann man sich auch unterwegs sicher direkt mit dem Firmennetzwerk verbinden. Ein Laptop arbeitet dann praktisch wie ein Rechner, der im heimischen Büro steht. Wer Bluetooth- oder WLAN-Funktionen nutzt, sollte diese nur einschalten, wenn sie auch tatsächlich verwendet werden. Fremde können nämlich über offene Bluetooth-Schnittstellen leicht unbemerkt Daten auslesen.

Klare Regeln festlegen

Schicke Mobilgeräte sind bei Mitarbeitern ein begehrtes Statussysmbol. Chefs sollten allerdings klare Regeln aufstellen, was Mitarbeiter mit den smarten Geräten tun dürfen und was verboten ist (siehe Sicherheitscheck rechts). „Viele Risiken entstehen, weil die Mitarbeiter einfach nicht genug Problembewusstsein haben und aus Gedankenlosigkeit selbst einfache Vorsichtsmaßnahmen vernachlässigen“, ist die tägliche Erfahrung von Isabell Conrad, Partnerin der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller in München. Wichtig sei auch,...

... sich die Einhaltung der Verhaltensregeln vom Mitarbeiter per Unterschrift bestätigen zu lassen, rät die Juristin. Allein durch den Vorgang des Unterschreibens erhöhe sich die Verantwortungsbereitschaft enorm.

Arbeitgeber haftet

Doch wer haftet, wenn der Mitarbeiter unabsichtlich eine virenverseuchte App herunterlädt oder das Notebook verliert? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist für die technische Sicherung der mobilen Helfer zuständig. Ein Chef, der hierbei schlampt, ist für die Folgen allein verantwortlich: „Eine Mithaftung des Arbeitnehmers ist nur möglich, wenn er technische Sicherheitsmaßnahmen umgeht“, so Conrad. Entstehen allerdings Schäden durch die unerlaubte Privatnutzung von Smartphones, kann der Arbeitgeber sowohl Schadensersatz fordern als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen“, erklärt Rechtsexpertin Isabell Conrad.