Arbeiten mit Handy oder Smartphone Mobil Arbeiten – diese Regeln sind sinnvoll

Zugehörige Themenseiten:
Banken und Digitalisierung

Handwerker und ihre Mitarbeiter nutzen die Vorteile des mobilen Arbeitens, wie Flexibilität und Freiheit. Unternehmer sollten aber wissen: Arbeiten mit mobilen Endgeräten entbindet sie nicht von ihren Fürsorgepflichten für den Arbeitnehmer.

Smartphone Baustelle
Die BG Bau-App gibt Handwerkern umfangreiche Sicherheitstipps für die Baustelle und klärt über den richtigen Umgang mit Maschine und der eigenen Gesundheit auf. - © auremar/Fotolia.com

„Wenn Beschäftigte ihre Arbeit unter Einsatz mobiler Endgeräte an beliebigen Orten und zu beliebigen Zeiten, also nicht an einem festeingerichteten Arbeitsplatz im Unternehmen oder Homeoffice, erledigen, spricht man von mobiler Arbeit“, so definierte das rkw Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. in Eschborn, was für viele Handwerker bereits Realität ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber nutzen die Vorteile des mobilen Arbeitens, wie Flexibilität und Freiheit. Unternehmer sollten aber wissen: Arbeiten mit mobilen Endgeräten entbindet sie nicht von ihren Fürsorgepflichten für den Arbeitnehmer.

Ob mit Notebook, Tablet oder Smartphone gearbeitet wird, ist eigentlich eine Frage von gestern. Technisch ist es längst Standard, dass der Zugriff auf relevante Betriebsdaten über jedes Device und jedes Betriebssystem möglich ist. Investiert der Handwerksunternehmer in diese Technik, sollte er Regeln festlegen für den Gebrauch von Smartphones und Labtops außerhalb von Werkstatt und Büro. Die Regeln sollen dazu dienen, die betrieblichen Abläufe zu sichern. Ein Beispiel: Ein Kaminkehrer, der seinen Kunden die Handynummer seiner mobil arbeitenden Mitarbeiterin zur Terminabsprache gibt, sollte ihre Erreichbarkeit zu festen Zeiten und ihre zeitnahe Reaktion auf Kundenanfragen sicherstellen.

Datensicherheit und Datenschutz

Wer mobil telefoniert oder in der Bahn den Betriebslabtop aufklappt, sollte dafür sensibilisiert sein, dass er Mitreisenden oder Mithörenden keine unternehmensinternen Details verrät oder Einblicke in interne Datensätze gewährt. „Eine Selbstverständlichkeit – und dennoch Aufgabe des Arbeitgebers, die Mitarbeiter darauf hinzuweisen“, informiert das rkw Kompetenzzentrum.

Arbeitssicherheit sicherstellen

Mobiles Arbeiten findet auch zuhause auf dem Sofa oder im Sportverein statt. Die Arbeitsstättenverordnung kann daher keine Gültigkeit haben. Aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über den gesunden Einsatz mobiler Endgeräte zu unterweisen. Konkret: Kleine Tastaturen, kleine Bildschirme und unbequeme Sitzgelegenheiten sollten nur kurzfristig verwendet werden. Andernfalls drohen Kopf- und Rückenschmerzen.

Pausen, Essen und Ruhezeiten

Kontrollieren lassen sie sich nicht – gültig sind sie trotzdem: Pausen- und Ruhezeiten müssen auch bei mobilem Arbeiten eingehalten werden. Der Gesetzgeber kennt die Gefahr der freiwilligen Selbstausbeutung, Arbeitgeber sollen dem durch gutes Beispiel und Hinweisen auf die Pausen entgegenwirken. Sinnvoll ist es, auch für das mobile Arbeiten Betriebsvereinbarungen zu treffen. Handwerksunternehmen müssen dabei auch die Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 ArbSchG vornehmen. „Sie gibt Aufschluss über alles, was Gesundheit und Sicherheit eines Beschäftigten beeinträchtigen kann“, so das rkw. Zwar kann der mobile Arbeitsplatz nicht der Gefährdungsbeurteilung unterliegen. Aber der Chef sollte auf mögliche Gefahren hinweisen. Das Arbeitszeitgesetz greift auch bei mobilem Arbeiten: Werktags soll nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden, zwischen den Tagen sollen elf Stunden Ruhezeit liegen.