Mitarbeiter motivieren

Arbeitgeberdarlehen | Der Kredit vom Chef fürs Eigenheim spornt an, kleine Extras auch. Im Idealfall bleibt das steuerfrei.

Mitarbeiter motivieren

28 Wohnungen hat Gas- und Wasserinstallateurmeister Joachim Wohlfeil (57) in Karlsruhe zusammen mit vier Mitarbeitern gekauft. Das Geschäft ist schon vom Umfang her erstaunlich. Noch viel beeindruckender ist, dass die Anlagemechaniker Wolfgang Bräutigam (45), Marko Nadolph (33), Uwe Schäffer (31) sowie der Gas- und Wasserinstallateurmeister Mike Schreiegg (34) die Eigentumswohnungen voll auf Darlehen erworben haben, die ihr Chef mit seinem guten Namen als Unternehmer der Ernst Wohlfeil GmbH (www.wohlfeil.de) mit 38 Beschäftigten und vier Millionen Euro Jahresumsatz sowie als Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe eingefädelt hat. „Sie sollen damit zusätzlich motiviert werden, Eigentum bilden und auch sehen, wie es ist, Vermieter zu sein“, fasst Wohlfeil zusammen. „Wenn die auf 20 Jahre angelegte Finanzierung gelaufen ist, hat jeder seine sechs Wohnungen zur guten Ergänzung der Altersvorsorge.“ Für den Fall, dass einer der vier die Firma vorzeitig verlässt, hat Joachim Wohlfeil bewusst nicht schriftlich vorgesorgt: „Wir praktizieren bei diesen Projekten Vertrauen ohne Vertrag. Das gegenseitige Trauen und Vertrauen ist das Megathema für die nächsten zehn Jahre. Mit meinem bis dahin angesparten Polster können mich meine Mitarbeiter dann in den wohlverdienten Ruhestand entlassen.“

Gekostet haben die drei Häuser zusammen gut 1,8 Millionen Euro. Die Sparkasse Pforzheim-Calw und die Volksbank Karlsruhe vermittelten die Darlehen vor zwei Jahren in Schweizer Franken zu 3,2 Prozent Zins für den Kaufpreis plus sieben Prozent Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer). Jeder der Mitarbeiter hat zudem einen Bausparvertrag über 50.000 Euro abgeschlossen. „Sobald diese zuteilungsreif sind, können sie damit zwischentilgen“, erklärt Wohlfeil.

Synergieeffekt

Unterm Strich ist das ungewöhnliche Konzept ein Selbstläufer. Nach Abzug der Raten für Zins und Tilgung von den Mieteinnahmen für die 28 Wohnungen bleibt allen fünf Beteiligten zusammen ein monatlicher Überschuss von 500 Euro. Und einen weiteren guten Nebeneffekt hat das Geschäft auch noch: Alle Gas- und Wasserinstallationsarbeiten inklusive Reparatur, Wartung etc. führt selbstredend die Firma Wohlfeil aus – Synergieeffekt pur.

Wie Joachim Wohlfeil seine Mitarbeiter unterstützt und motiviert, ist wahrscheinlich einzigartig in Deutschland. Sicherlich bietet sich das Konzept auch nicht für jeden Betrieb und jede Branche an. Doch es geht auch einfacher: Der Chef kann zur Finanzierung des Eigenheims ein Darlehen zu marktüblichen oder niedrigeren Zinsen gewähren. Der Vorteil für die Mitarbeiter: Sie profitieren, weil sie die Kreditlinie bei der Bank nicht voll ausreizen müssen. Daher sind Arbeitgeberdarlehen bei Mitarbeitern beliebt.

Das Finanzamt jedoch zeigt sich regelmäßig streng. Es sind bestimmte Formalien zu beachten, damit für die erspar-ten Kreditzinsen nicht die volle Lohnsteuer und Sozialversicherung abzuführen sind. Die Finanzbeamten achten genau darauf, dass es wie unter Fremden üblich vereinbart ist. Im Einzelnen:

Der Vertrag sollte schriftlich, mit genauen Angaben zu Höhe des Darlehens, Laufzeit, Verzinsung, gegebenenfalls Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten und Kündigung abgeschlossen werden.

In der Regel sind solche Kredite vom Arbeitgeber mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Bei Kleinbeträgen bis zu 200 Euro ist eine Kündigungsfrist von einem Monat üblich. Die Kredite werden nicht automatisch aufgelöst, wenn der Mitarbeiter die Firma verlässt. Das gilt unabhängig davon, ob er selbst oder der Betrieb ihm kündigt.

„Wird das Darlehen zum marktüblichen Zins gewährt, bleibt es voll steuer- und sozialversicherungsfrei“, erklärt Steuerberater Michael Seifert in Troisdorf bei Köln. Das hat der Bundesfinanzhof so entschieden. Wer seine Mitarbeiter jedoch mit einem verbilligten Darlehen motivieren will, muss aufpassen. Es können Steuern und Sozialabgaben abzuführen sein. Das Finanzamt nimmt derzeit einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil an, soweit der Zins unter fünf Prozent liegt. Beim Immobiliendarlehen orientiert es sich an den noch geringeren Sätzen der Banken. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt in seinem Schreiben (Erlass) IV C 5 – S 2334/07/ 0009 neu festgelegt, wie die Finanzbeamten zu rechnen haben:

Als marktüblich gilt danach der von der Bundesbank beim Vertragsabschluss zuletzt veröffentlichte Effektivzinssatz. Das BMF spricht von den gewichteten Durchschnittssätzen und verweist auf die Internetseite der Bundesbank www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen_tabellen.php unter der Rubrik „EWU-Zinsstatistik“. Dort lässt sich der marktübliche Zins jeweils getrennt für Konsumentenkredite und Wohnbau entnehmen. Relevant sind die angegebenen Werte unter „Neugeschäft“.

Vergleich

Jetzt wird es kompliziert: Der dort angegebene Zinssatz wird nur mit 96 Prozent angesetzt. Ob die Zinsen monatlich oder jährlich gezahlt werden, ist nicht entscheidend.

Beispiel: Ein Geselle hat Ende Juni zum Kauf einer Immobilie ein Arbeitgeberdarlehen in Höhe von 15.000 Euro erhalten. Der Zins ist fix für die nächsten fünf Jahre. Der monatlich zu bezahlende Effektivzins beträgt zwei Prozent.

Rechenschritte: Der von der Bundesbank veröffentlichte Zinssatz für Wohnbaukredite mit anfänglicher Zinsbindung von über einem bis fünf Jahre lag Ende Juni bei 4,99 Prozent. Die Bundesbank veröffentlicht immer zeitverzögert, deshalb zählen die Werte für April. Von diesen 4,99 Prozent werden vier Prozent abgezogen, gerundet verbleibt ein Vergleichszinssatz von 4,79 Prozent (4,99 x 0,04 = 0,1996; 4,99 – 0,2 = 4,79). Der tatsächlich gezahlte Zins beträgt nur zwei Prozent, also 2,79 Prozentpunkte weniger als der marktübliche. Es ergibt sich ein Zinsvorteil von 34,88 Euro jeden Monat (2,79 Prozent im Jahr von 15.000 Euro geteilt durch 12).

Folge: Der ermittelte Zinsvorteil bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, weil die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro nicht überschritten wird. Würde der Mitarbeiter zusätzlich noch etwa Benzingutscheine von 20 Euro erhalten, wäre die Grenze überschritten.

Folge: Sowohl die Benzingutscheine als auch der Darlehensvorteil wären voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wichtig: Bisher fielen Arbeitgeberdarlehen nicht unter die Sachbezugsfreigrenze. Diese Regel wird mit dem neuen Schreiben aufgehoben. Handwerksunternehmer sollten also prüfen, welche Sachbezüge ihre Mitarbeiter noch zusätzlich erhalten. Außer Benzingutscheinen fällt etwa noch die Übernahme der Beiträge für ein Fitness-Studio darunter (siehe unten). Außerdem interessiert sich das Finanzamt bisher nicht für Darlehen, deren Restwert am Jahresende bis zu 2600 Euro beträgt. „Diese Regel hebt das BMF-Schreiben auf. Der Betrag wird nicht mehr genannt“, stellt Steuerberater Michael Seifert fest. Die neuen Regeln gelten ab 2008, wenn die neuen Lohnsteuerrichtlinien in Kraft treten.

Gewährt der Betrieb allerdings nur einen Zinszuschuss für ein Darlehen, das der Mitarbeiter bei der Bank aufgenommen hat, muss der Chef seine Lohnbuchhaltung nicht anpassen. Die Zuwendung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der vollen Motivation freilich dient das nicht. Denn interessant am Arbeitgeberdarlehen ist ja neben dem Geld auch der Abgabenspareffekt.

Monika Leu

harald.klein@handwerk-magazin.de