Dürfen Sie Mitarbeiter auch nach Feierabend kontaktieren?

Eigentlich müssen Mitarbeiter auch im Handwerksbetrieb ihre Arbeitskraft nur während der vereinbarten Zeit einsetzen. Doch grundsätzlich darf der Chef sie auch noch nach Feierabend per Telefon, Handy oder Mail kontaktieren. Details nennt Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.

Der Chef sollte seine Mitarbeiter nicht überfordern. - © Rainer Lebherz

Mitarbeit auch noch nach Feierabend

Kernarbeitszeit. Während der vertraglich vereinbarten Zeit, etwa von 40 bis 42 Stunden pro Woche, darf der Chef seine Mitarbeiter immer anrufen, eine SMS oder E-Mail aufs Smartphone senden, auch wenn sie gerade nicht im Betrieb anwesend sind.

Freizeit. Aber auch in der Freizeit und im Urlaub darf der Chef zu üblichen Zeiten anrufen, wenn er Fragen oder außergewöhnliche Fälle vorzubringen hat. Der Chef muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters beachten. Im Umkehrschluss hat der Mitarbeiter auch nach Feierabend noch eine Fürsorgepflicht für den Betrieb.

Bereitschaftszeit. In vielen Handwerksbetrieben müssen Mitarbeiter aber auch außerhalb der Arbeitszeit generell zur Verfügung stehen.Beispiel: Ein SHK-Betrieb hat Wartungsverträge abgeschlossen. Melden Kunden eine Störung, muss ein Mitarbeiter hinfahren und den Defekt beheben.

Bezahlung. Die sogenannte Rufbereitschaft wird in der Praxis häufig mit einer Tagespauschale etwa von 20 bis 50 Euro, der Einsatz selbst mit dem Stundenlohn plus eventueller Zuschläge vergütet.