Offene Rechnungen: Mit sieben Schritten Außenstände eintreiben

Außenstände sind nicht nur ärgerlich, sie verringern auch die Liquidität des Handwerksbetriebs bis hin zum Insolvenzrisiko. Gründe genug, um konsequent und richtig gegen Kunden vorzugehen, die ihre Rechnungen einfach nicht zahlen. Die sieben wichtigsten Praxistipps für Ihre Firma.

Mit sieben Schritten Außenstände eintreiben

1. Rechnung schreiben

Schreiben Sie zügig nach Abschluss des Auftrags die Rechnung mit allen Pflichtangaben, die das Umsatzsteuergesetz verlangt .

2. Mängel beheben

Macht der Kunde zu Recht Mängel geltend, umgehend prüfen und beseitigen. Danach verlängerten Zahlungstermin einräumen.

3. Zahlung kontrollieren

Mit einem Buchführungsprogramm oder über den Steuerberater Forderungsmanagement laufend im Blick behalten. Zahlungseingänge registrieren.

4. Kunden anrufen

Zahlt der Kunde nicht und ist ansonsten zuverlässig, anrufen, an Rechnung erinnern, fragen, weshalb er nicht zahlt. Behauptet er, die Rechnung fehle oder nennt Mängel siehe Schritte 1 und 2. Bei vorübergehendem Zahlungsengpass eventuell schriftlich Ratenzahlung mit dem Kunden vereinbaren.

5. Richtig mahnen

Maximal drei, nicht nummerierte Mahnschreiben verschicken. In der ersten Mahnung feststellen, dass sich der Kunde in Verzug befindet. 30 Tage nach Abnahme der Leistung Verzugszinsen berechnen: Bei Privatkunden 5, bei Geschäftskunden 8 Prozent (geplant 9 Prozent) über dem Basiszinssatz ( bundesbank.de ). Zustellung im Hausbriefkasten oder Einwurfeinschreiben (2,18 Euro Porto).

6. Mahnantrag stellen

Online oder über Anwalt Antrag auf Mahnbescheid stellen: online-mahnantrag.de oder letzte-mahnung.de . Widerspricht der Schuldner nicht, schickt das Gericht den Vollstreckungsbescheid. Sofort klagen, wenn Kunde nicht zahlen will. Mahnantrag geht bei Widerspruch in Klage über.

7. Vermögen pfänden

Mit Vollstreckungsbescheid oder Urteil pfänden: etwa Konten, Lohn, Rentenansprüche, Lebensversicherungen, Sachvermögen. Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher einschalten.