Im Kampf um Fachkräfte und Auszubildende können Chefs mit zusätzlichen betrieblichen Angeboten punkten. Wie sich die Belohnung der Mitarbeiter auch für Handwerksunternehmen auszahlt.
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Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Was sie leistet und kostet(PDF, 116,04 kB)
Die besten Extras für Mitarbeiter
Laura Günther und ihr Bruder Martin Günther haben Anfang des Jahres nicht nur den Kölner Elektrobetrieb ihres Vaters übernommen, sondern auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für die Mitarbeiter. Und das aus Überzeugung: „Die gesetzliche Rente reicht für viele nicht aus. Als Arbeitgeber hat man eine Fürsorgepflicht und sollte soziale Verantwortung für seine Mitarbeiter übernehmen“, sagt die Unternehmerin. Ihr Vater Heribert hat als Obermeister der Elektroinnung die Entgeltumwandlung bereits 2002 eingeführt. Heute haben von den 26 Mitarbeitern die Hälfte eine betriebliche Altersvorsorge als Direktversicherung abgeschlossen. Das Angebot gilt nach vier Monaten Probezeit auch für die Azubis.
Pflichtprogramm für Chefs
Seit 2002 gehört das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge zum Pflichtprogramm für Arbeitgeber. Allerdings bieten diese Leistung nicht alle Betriebe flächendeckend an (siehe Infochart oben). Viele schrecken immer noch vor dem vermeintlichen Aufwand für den Betrieb zurück. „Die betriebliche Altersvorsorge muss nicht komplex sein. Kleinere Betriebe können sie schon mit einfachen Bordmitteln anbieten“, sagt Björn Achter von der Axa.
Einfachen Weg wählen
Zum einfachsten Weg für Handwerksunternehmen zählt die Direktversicherung, wie sie der Elektrobetrieb Günther anbietet (siehe Kasten „Durchführungswege“ unten). „Dieser Weg ist einfach zu handhaben, flexibel, bilanzneutral und für den Arbeitgeber die haftungssicherste Form der betrieblichen Altersvorsorge“, erklärt Reiner Huthmacher, Bezirksdirektor bei der Gothaer. Er berät seit 2002 den Elektrobetrieb Günther zur Fragen der bAV.
Von dem Angebot profitieren beide Seiten: Die Mitarbeiter können Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau einer Betriebsrente verwenden (siehe Musterrechnung, Seite 14). Der Arbeitgeber kann über dieses Instrument seine Lohnnebenkosten senken. „Außerdem können so Handwerksbetriebe mit den Angeboten aus der Industrie mithalten und im Wettbewerb um Fachkräfte und guten Nachwuchs punkten“, so Huthmacher.
Der Mitarbeiter als Privatpatient
Mit dem Wettbewerb um gute Leute hat auch Unternehmer Johannes Bartelt in seiner Region zu kämpfen. „Bei uns werden gute Mitarbeiter von größeren Betrieben oder der Industrie abgeworben“, berichtet der Inhaber der Tischlerei Bartelt in Niedersachsen. Nach dem Abgang eines guten Tischlers wusste Bartelt, er muss „dringend mal was Neues ausprobieren“.
Sein Versicherungsexperte von der Signal Iduna, Jens M. Fuhrmeister, brachte zusätzliche Sozialleistungen in Form einer Kollektiven Krankenzusatzversicherung ins Spiel (siehe „Checkliste“ rechts). „Diesen privaten Gesundheitsschutz zum Beispiel für ambulante Leistungen können auch kleinere Betriebe einfach über Rahmenverträge anbieten“, erklärt Fuhrmeister. Bartelt hat jetzt über die Signal Iduna für seine acht Mitarbeiter einen Zahnzusatztarif sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Die Verträge könnten sie bei einer Kündigung mitnehmen, betont Fuhrmeister. Die minderjährigen Kinder der Belegschaft sind beitragsfrei mitversichert. „Die Mitarbeiter nehmen bereits Leistungen der Policen in Anspruch. So sehen sie, dass sie auch was von dem Angebot haben, und das ist positiv fürs Betriebsklima“, berichtet Bartelt. Für die Arbeitnehmer ist die betriebliche Krankenversicherung eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung. Der zusätzliche Gesundheitsschutz über den Betrieb ist wie bei der betrieblichen Altersvorsorge von der Steuer und den Sozialabgaben befreit. Für den Unternehmer ist die Beitragszahlung Sachzuwendung. Er kann sie als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Chef muss Angebote positiv vertreten
Fast 20 private Krankenversicherer bieten die Kollektivverträge bereits an (siehe Tabelle unten). Weitere Gesellschaften wie Münchener Verein und Inter prüfen einen Einstieg.
Der Nutzen der zusätzlichen Sozialleistungen kommt aber nur bei den Mitarbeitern an, „wenn der Chef klar hinter den Angeboten steht und sie positiv gegenüber der Belegschaft vertritt“, erklärt Achter von der Axa. „Unternehmer sollten das Thema konsequent bearbeiten“, rät auch Huthmacher von der Gothaer. Dazu gehöre auch, seine Informationspflicht als Arbeitgeber wahrzunehmen.
Vorbildlich verhält sich hier Unternehmerin Laura Günther: Sie schafft Zeitfenster im Betriebsalltag für Beratungstermine, führt die entsprechenden Veranstaltungen ein, und sorgt dafür, dass neue Mitarbeiter zeitnah über das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge des Elektrobetriebs informiert werden.