Energiemanagement im Handwerk Grenzwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsstätten: Was für Büro und Baustelle gilt

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Um Energie zu sparen, durfte die Lufttemperatur seit 1. September 2022 unter die vorherigen Grenzwerte sinken. Möglich machte das die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Das ist vorbei. Was Arbeitgeber im aktuellen Winter zu Temperaturvorgaben in Innenräumen und beim Arbeiten im Freien wissen sollten.

Von Friedhelm Kring und Kerstin Meier

Arbeitsschutz Temperaturen
Frostbeulen muss sich beim Arbeiten heute keiner mehr holen: die Arbeitgeber müssen bei Kälte für längere Pausenzeiten und warme Getränke sorgen. - © cineberg - stock.adobe.com

Warm anziehen hieß es im Winter 2022/23 für viele in Innenräumen beschäftigte Mitarbeiter. Durch die Energieeinsparverordnung hatte die Bundesregierung den Betrieben befristet bis Ende April 2023 die Möglichkeit eröffnet, die Temperaturen im Innenbereich unter die bisher in der Arbeitsstättenverordnung festgelegten Grenzwerte abzusenken. Seit Mai 2023 und damit auch in diesem Winter gelten nun wieder die ursprünglichen Grenzwerte.

Carinia Jehn, stellvertretende Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), weist darauf hin, dass es bei allem Engagement für das Energiesparen auf keinen Fall ratsam ist, die vorgegebenen Mindesttemperaturen zu unterschreiten: „Ist das Behaglichkeitsempfinden der Beschäftigten gestört, fühlen sie sich unwohl, was wiederum gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen kann."

Untergrenzen: So warm muss es beim Arbeiten in Innenräumen sein

Doch wir warm muss es jetzt tatsächlich in Innenräumen sein, damit die Mitarbeiter sich wohl fühlen? Laut Arbeitsschutzrecht beginnt die Kältearbeit bereits bei einer Lufttemperatur von 15 Grad. Das mag übertrieben scheinen. Doch Fakt ist, wer am Arbeitsplatz fröstelt, kann sich schnell unterkühlen. Es drohen nicht nur Erkältungen, sondern auch Gelenkerkrankungen. Dazu kommt: Wer friert, ist weniger aufmerksam und weniger reaktionsschnell. Am Steuer oder beim Bedienen einer Maschine steigt deshalb sogar die Unfallgefahr.

Ab welche Temperatur sich die Mitarbeiter unbehaglich fühlen und zu frieren beginnen ist nicht nur individuell unterschiedlich, sondern hängt auch davon ab, wie intensiv sie sich während der Arbeit bewegen. Dies berücksichtigt die Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5 bei den vorgeschriebenen Mindesttemperaturen für Arbeitsräume wie folgt:

Überwiegende KörperhaltungArbeitsschwere
leichtmittelschwer
sitzen+ 20° + 19° C-
stehen, gehen+ 19° C+ 17° C+ 12°C

Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen (Quelle: ASR A3.5)

Somit sollte es bei einer sitzenden Tätigkeit (Büro, Feinmechanik, Lötarbeiten o. ä.) wärmer sein als dort, wo Mitarbeiter die meiste Zeit auf den Beinen sind (Lager, Transportvorgänge usw.). Wann eine Arbeit als leicht, mittel oder schwer einzuschätzen ist, lässt der Gesetzgeber offen, hier muss jeder Betrieb selbst entscheiden. Dies ist auch sinnvoll, denn hier spielen viele weitere Faktoren eine Rolle wie Luftfeuchte, Zugluft, Wärmestrahlung, fußkalte Böden und andere Einflussfaktoren.

Kuschelige 24 Grad für Waschräume und Duschen sind vorgeschrieben

Für Pausen-, Sanitär-, und Erste Hilfe-Räume gilt generell eine Mindesttemperatur von 21 °C. Waschräume mit Duschen sollten mindestens 24 °C warm sein. Diese Angaben gelten für die aktive Nutzung dieser Räume und dürfen zu anderen Zeiten oder beim Lüften selbstverständlich unterschritten werden.

Auch noch zu beachten: Kälte wirkt sich nicht nur auf den Menschen aus, sondern auch auf Werkzeuge, Ausrüstung und verwendete Materialien. Einige Kunststoffe verspröden bei tiefen Temperaturen und brechen leicht, Chemikalien flocken aus, Schmiermittel verhärten. Sobald diese Kältefolgen sicherheitsrelevante Aspekte oder Ausrüstungsteile betreffen, müssen Sie dies in Ihren Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen und bei Bedarf nach kältefesten Alternativen suchen.

Arbeiten im Freien: Keine Temperaturuntergrenze vorgesehen

Einen Temperaturgrenzwert, bei dessen Unterschreiten man nicht mehr im Freien arbeiten dürfte, gibt es nicht. Jeder Betrieb muss dies über seine Gefährdungsbeurteilungen selbst beurteilen und entscheiden. Es ist empfehlenswert, vorab Kriterien festzulegen, ab wann Arbeiten im Freien eingestellt werden und Mitarbeiter in den „Innendienst“ wechseln. Dabei geht es nicht allein um den Celsius-Wert. Auch Regen, Wind, Schneefall, Frost, Eisglätte oder ähnliches sind Faktoren, die zu beachten sind. Spätestens, wenn die Witterung die Unfall- und Verletzungsrisiken deutlich erhöht oder Gesundheitsfolgen drohen, muss das Arbeiten im Freien eingestellt werden.

Für Kälte, Wind und Wetter geeignete Arbeitskleidung und Schutzausrüstung sollten selbstverständlich sein. Als wärmekritische Punkte gelten der Kopf und die Hände. Auch der Hautschutz darf beim Arbeiten in Kälte nicht vergessen werden. Jugendliche sowie werdende oder stillende Mütter sollten bei Kältearbeit wenn möglich eher nicht eingesetzt werden.

Tipp: Bei Minusgraden die Aufwärmzeiten verlängern

Ob Baustelle oder Kühlraum, es gibt neben Kälteschutz-PSA (Persönliche Schutzausrüstung) auch organisatorische Maßnahmen, durch die ein Betrieb die Kältebelastungen seiner Mitarbeiter abmildern kann:

  • Stets Möglichkeiten zum Aufwärmen bieten und dort heiße Getränke bereitstellen.

  • Bei starker Kälte oder zusätzlichen Belastungen durch Wind, Regen und ähnliches längere Pausenzeiten zum Erholen und Umziehen zulassen (siehe Tabelle unten).

  • Möglichkeiten zum Trocknen von nasser Arbeitskleidung schaffen.

Entscheidend ist: Der Arbeitgeber muss zuerst technische und organisatorische Schritte umsetzen. Er darf nicht auf einen Ofen oder eine Heizmatte verzichten mit der Begründung, dass er dem frierenden Mitarbeiter gefütterte Arbeitsstiefel zur Verfügung stellt. Denn auf die Personen bezogene Maßnahmen kommen gemäß der TOP-Rangfolge im Arbeitsschutz stets zuletzt.

Tipp: Wenn Wintereinsätze auf Bau- und Montagestelle absehbar sind, lassen Sie rechtzeitig die Heizung von Unterkünften, Sanitär- und Pausenräumen prüfen.

Kältebereiche bei Außenarbeiten: So lange dürfen Mitarbeiter bei kalten Temperaturen maximal am Stück arbeiten

Die von Arbeitsmedizinern im Zusammenhang mit Kälte oft genannte DIN 33403 fordert, bei Arbeiten in besonders kalten Bereichen die Mindestzeiten zum Aufwärmen zu verlängern

LufttemperaturMax. Auifenthaltsdauer ohne Unterbrechung(Min)Mindestdauer der Aufwärmzeit (Min)
Ikühler Bereich unter +15° bis +10°15010
IIleicht kalter Bereich +10° bis -5°15010
IIIkalter Bereich -5° bis -18°9015
IVsehr kalter Bereich -18° bis -30°9030
Vtiefkalter Bereich unter -30°6060

Einteilung von Arbeitsplätzen in 5 Kältebereiche nach DIN 33 403-5 (Quelle: Suva)