Mindestlohn
Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, sind ab dem 1. September für Minijobber auf 450-Euro-Basis höhere Beiträge fällig. Während die pauschalen Steuern und Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gleich bleiben, erhöhen sich die Beitragszahlungen für die Umlagen U1 und U2.
Wenn Sie als Handwerksunternehmer Minijobber auf 450-Euro-Basis beschäftigen, müssen Sie Ihre Beitragszahlungen wegen der Erhöhung der Umlagen U1 und U2 entsprechend anpassen. Für die U1 fallen künftig 1,00 % (vorher 0,70 %) und für die U2 0,30% (vorher 0,24 %) an.
Das müssen Sie jetzt tun
- Sofern der Minijob-Zentrale ein Dauer-Beitragsnachweis vorliegt, wird dieser ab dem Beitragsmonat September 2015 automatisch angepasst. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen; es sei denn, die Höhe der von Ihnen abzuführenden Abgaben ändern sich aus einem anderen Grund.
- Wenn Sie die Abgaben monatlich überweisen und zu diesem Zweck einen Dauerauftrag bei Ihrer Hausbank eingerichtethaben, dann denken Sie bitte daran, diesen rechtzeitig - erstmals zur Fälligkeit am 28. September 2015 - abzuändern.
- Haben Sie der Minijob-Zentrale eine SEPA-Basislastschriftmandat erteilt, bucht sie die fälligen Abgaben unter Berücksichtigung der neuen Umlagesätze rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin ab. Sie müssen hierzu nichts veranlassen.
Weiterhin teilt die Minijob-Zentrale mit, dass seitens Privathaushalten keinerlei Änderungen durchzuführen sind. Die Berechnung der Abgaben übernimmt weiterhin die Minijob-Zentrale.
Mehr Informationen erthalten Sie unter www.minijob-zentrale.de