Anleitung Das gilt rechtlich beim Mindestlohn



Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. Als Faustregel in Sachen Mindestlohn gilt: Sämtliche Zahlungen des Handwerksunternehmers für die Regeltätigkeit sind anzurechnen. Ausgangspunkt ist hierbei der Bruttolohn pro Stunde. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ist von 174 Arbeitsstunden im Monat auszugehen. Ein Beispiel 12,41 Euro x 174 = 2.159,34 Euro Mindestlohn. In die Berechnung können zusätzlich einfließen: Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Boni, vermögenswirksame Leistungen, Trinkgeld und Spesen. Zudem gibt es einige Berufsgruppen, die nicht unter den Mindestlohn fallen. Dazu gehören: Kinder unter 15 Jahren, Auszubildende unter 18 Jahren, Praktikanten in Ausnahmefällen, Absolventen einer dualen Ausbildung, Langzeitarbeitslose.

Nutzen:
Mit Hilfe der Checkliste „Mindestlohn“ haben Sie eine Übersicht an der Hand, wie der Mindestlohn im jeweils konkreten Fall berechnet wird und welche Berufsgruppen den Mindestlohn nicht erhalten können.

Themenfeld: Arbeitsentgelt, Mindestlohn, Arbeitslohn, Einkommen, Mitarbeiter entlohnen

Zielgruppe:
Alle Unternehmer und Handwerksunternehmer

Inhalt: Mit Hilfe der Checkliste „Mindestlohn“ haben Sie eine Übersicht an der Hand, wie der Mindestlohn im jeweils konkreten Fall berechnet wird und welche Berufsgruppen den Mindestlohn nicht erhalten können. Neben der Faustregel zur generellen Berechnung erhalten Sie Unterstützung für die folgenden Fälle: Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Boni, vermögenswirksame Leistungen, Trinkgeld und Spesen. Falls Sie sich noch unsicher sind, wie Sie in einem speziellen Fall den Mindestlohn berechnen sollen, ist der Download genau die richtige Wahl!

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  • Datum: 23. November 2023
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 96,22 kB
  • Quelle: Eva Neuthinger
  • Seitenanzahl: 2

Beschreibung

Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. Als Faustregel in Sachen Mindestlohn gilt: Sämtliche Zahlungen des Handwerksunternehmers für die Regeltätigkeit sind anzurechnen. Ausgangspunkt ist hierbei der Bruttolohn pro Stunde. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ist von 174 Arbeitsstunden im Monat auszugehen. Ein Beispiel 12,41 Euro x 174 = 2.159,34 Euro Mindestlohn. In die Berechnung können zusätzlich einfließen: Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Boni, vermögenswirksame Leistungen, Trinkgeld und Spesen. Zudem gibt es einige Berufsgruppen, die nicht unter den Mindestlohn fallen. Dazu gehören: Kinder unter 15 Jahren, Auszubildende unter 18 Jahren, Praktikanten in Ausnahmefällen, Absolventen einer dualen Ausbildung, Langzeitarbeitslose.

Nutzen:
Mit Hilfe der Checkliste "Mindestlohn" haben Sie eine Übersicht an der Hand, wie der Mindestlohn im jeweils konkreten Fall berechnet wird und welche Berufsgruppen den Mindestlohn nicht erhalten können.

Themenfeld: Arbeitsentgelt, Mindestlohn, Arbeitslohn, Einkommen, Mitarbeiter entlohnen

Zielgruppe:
Alle Unternehmer und Handwerksunternehmer

Inhalt: Mit Hilfe der Checkliste "Mindestlohn" haben Sie eine Übersicht an der Hand, wie der Mindestlohn im jeweils konkreten Fall berechnet wird und welche Berufsgruppen den Mindestlohn nicht erhalten können. Neben der Faustregel zur generellen Berechnung erhalten Sie Unterstützung für die folgenden Fälle: Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schichtzulagen, Boni, vermögenswirksame Leistungen, Trinkgeld und Spesen. Falls Sie sich noch unsicher sind, wie Sie in einem speziellen Fall den Mindestlohn berechnen sollen, ist der Download genau die richtige Wahl!

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