Mindestlohn: Mehr für Gerüstbauer, Bäcker ohne Einigung

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Mindestlohn

Seit 1. September 2014 gilt für das Gerüstbauerhandwerk im gesamten Bundesgebiet ein Mindestlohn von 10,25 Euro. Bereits im Februar hatte die IG BAU mit der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau einen Lohn- sowie einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Die Bäcker konnten sich nicht auf einen Mindestlohn einigen.

Gesetzlicher Mindestlohn wird auf 8,50 Euro festgesetzt.
Bei den Gerüstbauern liegt der Mindestlohn über der gesetzlichen Marke. - © M. Schuppich/Fotolia.com

Der eigentliche Tariflohn bei den Gerüstbauern liegt allerdings deutlich darüber. Nach dem Lohntarifvertrag haben gewerkschaftlich organisierte Facharbeiter, die in einem verbandsgebundenen Betrieb arbeiten, Anspruch auf einen Ecklohn von 14,44 Euro. Der Tariflohn gilt erstmals in Ost wie West einheitlich.

Keine Einigung bei Bäckern

Die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) konnten sich nicht auf den Abschluss eines bundesweiten Mindestlohntarifvertrages für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks einigen.

Für das Bäckerhandwerk bestehen in den meisten Bundesländern bereits Tarifverträge mit einem Stundenlohn von über 8,50 Euro. In einzelnen strukturschwachen Regionen, in denen Tarifverträge nicht existieren, hätte der angestrebte Tarifvertrag den Bäckereibetrieben mehr Zeit gebracht, ihre untersten Entgelte an den neuen Mindestlohn anzupassen. Ohne diesen Tarifvertrag müssten die Betriebe nun ab Januar 2015 sofort den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen, erklärt Roland Ermer, Landesobermeister Sachsens und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft.

In Bayern droht inzwischen ein Bäckerstreik, denn im Kampf um höhere Löhne, unabhängig vom Mindestlohn, konnten sich die Tarifpartner bisher nicht einigen. Nun droht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in Bayern sogar mit einen Brezn-Boykott auf dem Münchner Oktoberfest.