Mindestlohn: Kein Gesetz ohne Ausnahme

8,50 Euro ist das Minimum, manche Branchen zahlen auch mehr. - © marcus_hofmann/Fotolia.com

Ab 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro in ganz Deutschland und für alle Bereiche. Allerdings gibt es Ausnahmen:

N Auszubildende oder ehrenamtlich Tätige sind nicht erfasst. Ebenfalls nicht unter die Regelung fallen Kinder und ­Jugendliche ohne Berufsabschluss. Sinn der Ausnahme ist, dass Personen unter 18 Jahren nicht wegen Mindestlohnansprüchen auf eine schlechter bezahlte Ausbildung verzichten sollen.

N Verpflichtende Praktika im Rahmen einer Ausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Bei Orientierungspraktika vor oder während einer Ausbildung gilt, dass erst nach drei Monaten der Mindestlohn gezahlt wird. Bei Langzeitarbeitslosen soll in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden können.

N Weitere Ausnahmen von der Mindestlohnregelung gibt es für Zeitungszusteller und für Saisonarbeiter.