Mindestlohn: Gesetzliche Regelung in greifbarer Nähe

Der Gesetzentwurf für Mindestlohn in Deutschland aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist beschlossene Sache. Hier die wichtigsten Fakten zum Thema.

Gerüstbau
Auf Branchenebene gibt es vielfach schon Regelungen zum Mindestlohn, nun soll er flächendeckend in Deutschland eingeführt werden. - © vesilvio/iStockphoto

Wenn es nach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht, erhalten fast alle Arbeitnehmer ab Januar 2015 – wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart – einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 18 Jahren, für Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche.

Während SPD-Politiker die neue Regelung vehement verteidigen, werden unter Arbeitgebern und Ökonomen kritische Stimmen laut. Sie befürchten nicht nur, dass junge Menschen einen höher bezahlten Job einer Lehre vorziehen könnten, sondern auch den Verlust von Arbeitsplätzen, insbesondere in Ostdeutschland.

Auch Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), befürchtet negative Auswirkungen: "Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn ist und bleibt ein Fehler. Er bedroht die gewachsenen Tarifstrukturen in den einzelnen Branchen und Regionen. Dazu setzt er falsche Anreize für junge Leute und bedroht Problemgruppen am Arbeitsmarkt."

Wer erhält den Mindestlohn?

Ungeachtet der Branche soll der flächendeckende Mindestlohn für alle Arbeitnehmer im Alter ab 18 Jahre gelten.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?

Ausgenommen sind nach dem Gesetzesentwurf

  • Langzeitarbeitslose (in den ersten sechs Monaten ihrer Anstellung, wenn sie Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit erhalten)
  • Ehrenamtliche
  • Minderjährige ohne Ausbildung
  • Auszubildende
  • Praktikanten (im Rahmen ihres Studiums, ihrer Schul- oder Berufsausbildung)

Bis Ende 2016 werden den Branchen, deren Tarifverträge geringerer Mindestlöhne vorsehen, Abweichungen zugestanden.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestlohn soll 8,50 Euro brutto pro Stunde betragen.

Was spricht für und was spricht gegen Lohnuntergrenzen?

Die SPD schätzt, dass vier bis sechs Millionen Menschen bundesweit von der Lohnanhebung profitieren würden. Dagegen sieht das Münchner ifo-Institut durch den flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro bis zu 900.000 Arbeitsplätze gefährdet.

Änderungsforderungen

Vertreter von CDU und CSU sowie Arbeitgeber und Ökonomen sind mit der niedrigen Altergrenze nicht einverstanden. Sie fordern ein höheres Mindestalter für den Erhalt des Mindestlohns und sprechen von 21 oder gar 25 Jahren.

Die Fraktion Die Linke hält weiterhin an ihrer Forderung eines Mindestlohns in Höhe von zehn Euro brutto pro Stunde fest. Außerdem solle der Mindestlohn für jegliche Arbeitsverhältnisse gelten und jährlich angepasst werden.

Zeitplan

Am 19. März 2014 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihren Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Am 2. April 2014 soll das Bundeskabinett das Gesetz beschließen, im Mai folgt der erste Durchgang beim Bundesrat. Ab 1. Januar 2015 soll das Mindestlohngesetz bundesweit gelten. Für Tarifverträge mit einem niedrigeren Stundenlohn ist der Mindestlohn von 8,50 Euro erst ab Anfang 2017 vorgesehen.