Lohnerhöhung Baugewerbe: Mindestlöhne steigen um 30 Cent

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Arbeitsrecht, Mindestlohn und Schwarzarbeit

Der Mindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. Januar 2021 – in den meisten Fällen – um 30 Cent je Stunde. Darauf haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) geeinigt. Lesen Sie hier die Ergebnisse der Tarifrunde im Einzelnen.

Mindestlohn Baugewerbe
Im Baugewerbe gilt zum 1. Januar 2021 ein höherer Mindestlohn. - © Jean-Philippe WALLET - stock.adobe.com

Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe ist beigelegt. Die Gremien der Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, sowie der Arbeitnehmerseite, die IG BAU, haben das am 17. Dezember 2020 erzielte Verhandlungsergebnis der letzten Mindestlohn-Tarifrunde mit großer Mehrheit bestätigt.

Die Ergebnisse: Der "Mindestlohn 1", den Arbeitgeber für Helfertätigkeiten auf dem Bau zahlen müssen, steigt bundesweit um 30 Cent auf 12,85 Euro pro Stunde. Bis Ende 2020 lag diese Lohnuntergrenze bei 12,55 Euro. Der "Mindestlohn 2", den Beschäftigte erhalten, die "überwiegend fachlich begrenzte Tätigkeiten" ausüben, steigt ebenfalls um 30 Cent auf 15,70 Euro bzw. in Berlin auf 15,55 Euro. Achtung: In den ostdeutschen Bundesländern (Ausnahme Berlin) gilt der "Mindestlohn 2" nicht.

Übersicht: Diese Mindestlöhne gelten zum 1. Januar 2021

Zum 1. Januar 2021 steigen die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe folgendermaßen:

  • Mindestlohn 1: 12,85 Euro
    Geltungsbereich: bundesweit

  • Mindestlohn 2: 15,70 Euro
    Geltungsbereich: westdeutsche Bundesländer

  • Mindestlohn 2: 15,55 Euro
    Geltungsbereich: Berlin

Schwarzarbeit und Lohndumping soll bekämpft werden

Wie die Tarifparteien in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung noch einmal hervorheben, soll mit der Erhöhung des Mindestlohns ein wichtigen Beitrag für armutsfeste Löhne und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping geleistet werden.

Hinweis: Der 1997 eingeführte Mindestlohn hat wenig mit den regulären Lohntarifverhandlungen zu tun. Viele Beschäftigte des Bauhauptgewerbes bekommen in ihren Betrieben dank Tarifverträgen höhere Gehälter als der festgelegte Branchenmindestlohn. Wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet, wurden solche Tarifverhandlungen für die Bau-Beschäftigten zuletzt im Sommer 2020 geführt: Ergebnis war eine Lohnerhöhung um 2,6 Prozent in den westdeutschen Bundesländern und 2,7 Prozent in den ostdeutschen Bundesländern. Darüber hinaus wurde eine " Corona -Prämie" von 500 Euro (für Azubis 250 Euro) als steuerfreie Einmalzahlung vereinbart.