Meistergründungsprämie: Fragen und Antworten

Die Landesgewerbeförderungsstelle im Handwerk (LGH) hat die Broschüre „Meister fördern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Meistergründungsprämie NRW“ neu aufgelegt.

Die Meistergründungsprämie des Landes und der Europäischen Union bleibt für Handwerksmeisterinnen und -meister eine wichtige Starthilfe für Jung-Unternehmer. Wer als Meister einen Handwerksbetrieb gründet, übernimmt oder sich daran beteiligt, erhält 7.500 Euro als Zuschuss. Weitere wichtige Bedingung ist, dass Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Deutlich mehr als 13.500 Prämien sind von der LGH im Laufe von 15 Jahren ausgezahlt worden. 

Alle wichtigen Informatioen rund um die Selbstständigkeit im Handwerk und die finanziellen Unterstützung sind in der LGH- Broschüre „ Meister fördern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Meistergründungsprämie NRW“ gebündelt.

Es wird geklärt:
  • wer konkret in den Genuss des Zuschusses kommen kann,
  • wie das Antragsverfahren abläuft,
  • welche Unterlagen dabei eingereicht werden müssen und
  • wie später die Existenz der Arbeitsplätze nachgewiesen werden kann.

Die Broschüre ist kostenlos und bei den Handwerkskammern (Gründungsberater) und bei der LGH erhältlich. Sie kann auch mit Angabe der Bestellnummer B 2 direkt bei der LGH bestellt werden – unter der E-Mail-Adresse siebert(at)lgh.de oder per Fax unter 0211/ 30 108-321. 

Mehr Informationen zur Meistergründungprämie erhalten Sie auch auf der Website der Landesgewerbeförderstelle .