Meister und Bachelor gleichwertig

Der Meister im Handwerk ist auf die gleiche Ebene wie der Hochschulabschluss Bachelor gehoben worden.

Bachelorstudiengang
Der Meisterbrief im Handwerk ist zukünftig auf derselben Ebene anzusiedeln wie der Bachelorabschluss an einer Hochschule. - © ddp
file_download Downloads zu diesem Artikel
duales Studium (pdf, 100 kB)

Ulrich Mietschke, Präsident von Handwerk Schleswig-Holstein lobt die Entscheidung und sieht darin die Bestätigung der guten Arbeit im Handwerk: „Diese kluge und richtungweisen­de Einigung besagt, dass die handwerklich-berufliche Ausbildung und die akademische Ausbildung jetzt auf einer gemeinsamen Ebene angesiedelt sind.“

Gleichstellung von Bachelor und Meister ist ein wichtiger Baustein zur Nachwuchsförderung

Laut Mietschke ist die Gleichstellung des Meisters zum Bachelor von großer Bedeutung für das Handwerk. Außerdem könne diese Entscheidung ein wichtiger und hilfreicher Baustein im Werben um Nachwuchs zu sein. Im Rahmen der vor zwei Jahren begonnenen Kampagne, wird versucht Handwerksberufe für junge Menschen attraktiver zu machen, um somit mehr Nachwuchs zu haben.

„Das Handwerk erlebt seit geraumer Zeit einen Wandel, denn die Anforderungen an Auszubildende und Mitarbeiter sind immer größer geworden, vor allem im theoretischen Bereich. Dies ist jedoch noch nicht überall angekommen“, sagt Mietschke.

Erfolg im Beruf durch das Handwerk

Die Entscheidung ist nach Ansicht von Mietschke ein weiteres Argument dafür, dass jeder in Deutschland sich auch ohne Hochschulbildung eine bessere berufliche Perspektive schaffen könne. „Das Handwerk hat stets gut zu tun und bietet jedem, der das will, ideale Rahmenbedingungen für Erfolg im Beruf – eben auch auf einem höheren Level“, erklärt Ulrich Mietschke, selbst Handwerksmeister.

Hintergrund: Bei einem Spitzengespräch in Berlin wurden der deutsche Hand­werksmeister und der Bachelorabschluss gemeinsam auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikati­onsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) eingeordnet. Darüber gibt es nur noch auf der gemeinsa­men 7. Stufe die Qualifikationen der dritten Aufstiegsfortbildungsebene und den Hochschul-Master sowie auf der 8. Stufe die Dissertation. (ds)