M wie Meisterbrief

Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt.

Meisterbrief

Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk oder in Verbindung mit einer anderen Ausbildungsbezeichnung, die auf eine Tätigkeit in einem oder mehreren zulassungspflichtigen Handwerken hinweist, darf nur führen, wer für dieses zulassungspflichtige Handwerk oder für diese zulassungspflichtigen Handwerke die Meisterprüfung bestanden hat. Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt.


Der Meistertitel
  • stärkt das Ansehen des Handwerkers in der Öffentlichkeit,
  • ist eine gute Voraussetzung für die Sicherung eines qualifizierten Berufsnachwuchses,
  • ist Motivation für die Gründung von selbstständigen Existenzen und Erfolgsmodell für modernes, kreatives und flexibles unternehmerisches Denken und Handelnin unserer Gesellschaft,
  • ist Garant für die Qualität und Innovation von Produkten und Dienstleistungen des Handwerks und für Wettbewerbsfähigkeit,
  • schafft durch Fachwissen und Problemlösungskompetenz Vertrauen beim Verbraucher,
  • ist Leitbild für ein modernes, leistungs- und anpassungsfähiges sowie kundenorientiertes Handwerk,
  • ist Grundlage für die Image- und Werbekampagne „Meister wissen, wie’s geht“.

Auf Antrag kann die Handwerkskammer gegen Entrichtung einer Gebühr einen Meisterbrief ausstellen. Der Meisterbrief wird meist in Schmuckblattform grafisch gestaltet und beurkundet das Prüfungsergebnis, jedoch ohne Angabe der Prüfungsnoten. Manche Handwerkskammern erstellen den Meisterbrief in Schmuckblattform ohne besonderen Antrag automatisch und verteilen die Meisterbriefe bei einer Meisterfeier.


In der Europäischen Union (EU) ist der Meisterbrief als Spitzenqualifikation unter den Berufsabschlüssen anerkannt. Er ist im EU-Schema im Rahmen der fünf Niveaustufen zur Unterscheidung von Berufsabschlüssen in Stufe 3 (unterhalb eines Fachhochschulabschlusses) eingeordnet.