Meister-BAföG: Mehr Geld für angehende Meister gefordert

Wer sich im Handwerk vom Gesellen zum Meister qualifizieren möchte, kann zur Finanzierung das „Meister-BAföG“ nutzen. Zur anstehenden Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) fordert das Handwerk nun vor allem eine klare Erhöhung der Förderleistungen.

Der ZDH fordert deutliche Nachbesserungen beim Meister-BAfög. - © © bluedesign - Fotolia.com

Zur anstehenden Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) fordert das Handwerk nun vor allem eine klare Erhöhung der Förderleistungen.Seit fast 20 Jahren können Gesellinnen und Gesellen die Leistungen des AFBG nutzen, um sich ihre Ausbildung zum Meister zu finanzieren. Um die angestrebte Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung weiter zu verbessern, fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin nun, den Beitrag für Unterhalt und Kinderbetreuung anzuheben und den Zuschussanteil zu erhöhen beziehungsweise das Darlehen bei bestandener Prüfung weitergehend zu erlassen.

Extra-Zuschuss für Verbrauchs- und Arbeitsmaterialien

Da die Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung nicht nur in Klassenräumen, sondern auch in Werkstätten oder auf Baustellen stattfinden, kommen häufig Werkzeuge und Arbeitsmaterialien zum Einsatz, die weder förderfähig sind noch von den Kursgebühren abgedeckt werden. Da sich deren Kosten etwa in der Zahntechnikermeisterausbildung auf mehrere Tausend Euro summieren können, fordert der ZDH, diesen Posten zu bezuschussen. Bislang werden diese Prüfungsmaterialkosten nur über ein Darlehen nach dem AFBG gefördert

Teilzeitkurse flexibel ableisten

Nachdem die Handwerker ihre Fortbildungen vor allem in Zeiten mit geringerem Arbeitsaufkommen absolvieren, soll es laut ZDH künftig bei den Teilzeitkursen möglich sein, die jeweiligen Lehrgangsmodule zeitlich flexibel zu absolvieren. Bislang schreibt das AFBG eine Fortbildungsdichte für Teilzeitkurse von 150 Unterrichtsstunden in acht Monaten vor.