Meister-BAföG: Deutliche Erhöhung beschlossen

Das Meister-BAföG wird im nächsten Jahr von 697 auf 768 Euro erhöht. Außerdem steigt der Zuschussanteil beim Unterhaltsbeitrag auf 47 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Das Meister-BAföG wird im nächsten Jahr erhöht. - © lisafx/iStockphoto

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Novelle des „Meister-BAföG“ beschlossen. Das neu gefasste Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) enthält zahlreiche Modernisierungen und Leistungsverbesserungen ab August 2016. Unter anderem steigt mit diesem Entwurf und den Verbesserungen aus der schon beschlossenen BAföG-Novelle der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro.

Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen und –absolventinnen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.

Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG.

Darlehen und Zuschuss

Mit Meister-BAföG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

2014 wurden rund 171000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht werden.