Fachkräfteeinwanderungsgesetz Mehr qualifiziertes Personal aus dem Ausland

Die Große Koalition hat Eckpunkte für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Ziel ist, mehr qualifizierte Arbeitnehmer nach Deutschland zu bekommen. Das Handwerk begrüßt die Gesetzesinitiative, vor allem die geplanten Bleiberechtsregelungen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll qualifiziertes Personal aus nicht EU-Staaten nach Deutschland geholt werden. - © Tatjana Balzer - stock.adobe.com

Die Große Koalition hat sich auf die Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz geeinigt. Dadurch sollen vor allem qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in Mangelberufen angelockt werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung benötigt Deutschland zusätzlich Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Diese sollen künftig sechs Monate Zeit bekommen, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden.

Die Bundesregierung verspricht sich davon angesichts knapper werdender Fachkräfte die Sicherung des Wohlstandes und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Einen ersten Gesetzentwurf will Innenminister Horst Seehofer (CSU) noch in diesem Monat an die anderen Ressorts schicken. Das Kabinett soll das Gesetz noch vor Weihnachten auf den Weg bringen.

Ziel ist es, neben Akademikern auch qualifizierten Fachkräften mit einer Berufsausbildung, wie beispielsweise Handwerkern, den Weg nach Deutschland zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sie über einen anerkannter Berufsabschluss und einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts verfügen. Ebenso werden auch der Tätigkeit entsprechend Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Das Eckpunktepapier sieht vor, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

Die Eckpunkte sind

- Rechtlicher Rahmen: Hier soll definiert werden, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.

- Qualität der Berufsausübung: Hierbei geht es um schnellere Verfahren für die Anerkannung von Qualifikationen.

- Gezielte Gewinnung von Fachkräften: Erarbeitet werden soll eine Strategie für eine gezielte Fachkräftegewinnung und ein verbessertes Marketing gemeinsam mit der Wirtschaft.

- Deutsche Sprachkenntnisse wichtig: Das soll durch verstärkte Sprachförderung im In- und Ausland gefördert werden.

- Verwaltung: Verfahren im In- und Ausland sollen effizienter und transparenter gestaltet werden.

Handwerk ist zufrieden mit den Regelungen

„Es ist gut und wichtig, dass die Koalition sich auf Eckpunkte für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt und damit endlich Handlungsfähigkeit in einem zukunftsträchtigen Politikfeld gezeigt hat", kommentierte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), den Beschluss der Großen Koalition. Besonders positiv aus Sicht des Handwerks sei, dass vor allem die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften, die im Handwerk besonders benötigt werden, erleichtert werden soll. Künftig sollen davon nicht mehr nur solche Branchen profitieren, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, sondern alle Branchen .

Positiv sieht der ZDH, dass - wie vom Handwerk gefordert - im Aufenthaltsrecht Bleiberechtsregelungen für schon länger in Deutschland lebende, gut integrierte geflüchtete Menschen geschaffen werden sollen, und diese an klare Bedingungen geknüpft werden. Damit gebe es endlich Klarheit für die mit viel Engagement ausbildenden Handwerksbetriebe wie für die Geflüchteten, die dort in einer Ausbildung oder beschäftigt sind.

"Spurwechsel" wird nicht ausdrücklich erwähnt

Die SPD hatte gefordert, abgelehnten Asylbewerbern, die gut integriert sind sowie einer Arbeit nachgehen und gute Sprachkenntnisse haben, die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ vom Asyl- in das Einwanderungsverfahren zu eröffnen. Dieser Begriff findet sich in den Eckpunkten nicht, dafür aber eine sinngemäße Regelung: „Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest. Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.“