Arbeitsschutz, Lärmschutz Tipps zum Lärmschutz am Arbeitsplatz

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Wenn es im Betrieb zu laut wird, müssen Unternehmer ihre Mitarbeiter schützen. Wann man den Lärmpegel messen muss, welche Arbeitshilfen es gibt und was man sonst noch tun kann, um korrekten Lärmschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Lärmschutz am Arbeitsplatz - © ddp

Weniger Lärm, mehr Schutz am Arbeitsplatz

Wenn es im Betrieb zu laut wird, müssen Unternehmer ihre Mitarbeiter schützen. Wann man den Lärmpegel messen muss, welche Arbeitshilfen es gibt und was man sonst noch für einen guten Arbeitsschutz tun muss.

Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur lästig, sondern macht regelrecht krank. Rund 6.000 Fälle von Lärmschwerhörigkeit werden pro Jahr allein in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Lärmschwerhörigkeit schränkt die Betroffenen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Privatleben stark ein. Ist ein Gehörschaden einmal entstanden, kann er nicht geheilt werden. Hörgeräte können die Lärmschwerhörigkeit nur begrenzt korrigieren. Lärm verursacht nicht nur Gehörschäden wie Schwerhörigkeit und Tinnitus, sondern führt auch zu Stress, der die körperliche und die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Dadurch erhöht sich auch die Unfallgefahr. Deshalb sollten Sie, wo es geht Lärmschutz in Ihrem Betrieb einführen.

So laut kann es im Handwerk werden - der Lärmpegel am Arbeitsplatz

Typische „laute“ Tätigkeiten LAeq dB(A
Installationsarbeiten Umbauten 86 (AP)
Installationsarbeiten Neubau 80 (AP)
Maler- und Tapezierarbeiten 80 (AP)
Arbeiten mit Winkelschleifmaschinen 95 (AP)
Arbeiten mit der Stichsäge 95 (AP)
autogenschweißen 80 (AP)
Verputzen 90 (AP)
Auslegen von Parkett 83 (AP)
Schleifen von Parkett 90 (AP)
Heizungsmontage 80 (AP)
Lüftungsmontagen 83 (AP)
Arbeiten mit Blaspistolen 100 (AP)
Arbeiten mit elektrischen Schlagbohrmaschinen 90 (AP)
Arbeiten mit tragbaren Steinfräsen 105 (AP)

Legende: Äquivalenter Dauerschalldruckpegel LAeq: Typischer Dauerschallpegel einer Lärmquelle in dB(A) ohne Berücksichtigung der Expositionszeit (Einwirkungszeit)

AP = Lärmpegel am Arbeitsplatz

Die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) hat nach Branchen gegliederte „allgemeine Lärmtabellen“ erstellt, die typische Belastungswerte für Maschinen und Tätigkeiten nennen. Zu finden sind sie unter www.suva.ch/ > Suchfunktion "Lärmtabelle".

Wie viel Lärm am Arbeitsplatz ist zu viel?

Die Arbeitsstättenverordnung fordert in allgemeiner Form, dass der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz so niedrig gehalten werden soll, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Um einen optimalen Arbeitsschutz zu gewährleisten, muss die Lärmbelastung so weit reduziert werden, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf legt genauer fest, ab welcher Lärmbelastung Arbeitgeber Lärmschutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten treffen müssen. Zentrale Kenngrößen sind dabei der untere und der obere Auslösewert, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten solche Schutzmaßnahmen verpflichtend sind. Außerdem berücksichtigt die LärmVibrationsArbSchV sogenannte impulsförmige Schallereignisse, deren Auslösewerte bei 135 und 137 dB für den Spitzenschalldruckpegel liegen. Zusätzlich nennt die LärmVibrationsArbSchV maximal zulässige Expositionswerte, die nicht überschritten werden dürfen, wenn die Wirkung von Gehörschutz berücksichtigt wird.

Auslösewerte und maximal zulässige Expositionswerte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - © dguv
LärmschutztabelleAuslösewerte und maximal zulässige Expositionswerte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Lärmschutz muss sein

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Unternehmer, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um gesundheitliche Belastungen und Risiken bei der Arbeit zu ermitteln. Dabei wird er in der Regel unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. (Link auf allgemeine Seite „Gefährdungsbeurteilung“) Der Unternehmer muss auch ermitteln, ob die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen bzw. bei bestimmten Tätigkeiten gefährlichem Lärm ausgesetzt sind. (Link auf Extraseite gesetzliche Grundlagen) Ist das der Fall, muss er die Belastung reduzieren.