Mitarbeiterbindung Steuerfreie Extras: 9 Alternativen zur Gehaltserhöhung

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Fachkräftemangel und Mitarbeitermotivation

Vom Brutto bleibt bei den meisten Mitarbeitern nur wenig mehr als die Hälfte übrig. Das frustriert. Steuer- und sozialversicherungsfreie Extras sind deshalb eine gute Alternative zur nächsten Gehaltserhöhung. Diese neun Alternativen können Sie anbieten.

Oliver Knedlich
Oliver Knedlich (2. von li.), Geschäftsführer der Schulten Gebäudereinigungs-GmbH in Remscheid, mit seinem Führungsteam: "Das Geld für die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter ist wirklich gut investiert." - © Jens Nieth

Oliver Knedlich will, dass seine Fachkräfte sich bei ihrer Arbeit wohlfühlen. „Sie sind unser höchstes Gut. Deshalb unterstützen wir sie mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung“, so der Geschäftsführer des Gebäudereinigungsunternehmens Schulten GmbH mit 2.700 Mitarbeitern. In der Zentrale in Remscheid bei Köln können sich die Bürokräfte beispielsweise von einer Physiotherapeutin massieren lassen. „Das Angebot kommt gut an. Die Nachfrage ist groß“, so Knedlich. Außerdem gibt er einen Zuschuss, wenn die Reinigungskräfte oder Mitarbeiter im Büro ins Fitness-Studio gehen wollen.

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter – gut angelegtes Geld

Knedlich hat überdies sogar in Vollzeit einen Schulungsleiter angestellt, der den Mitarbeitern zeigt, wie man beispielsweise ergonomisch am besten mit einem Wischmopp umgeht oder wie bei der Arbeit mit schweren Wassereimern der Rücken geschont wird. „Unser Ziel ist es, den Krankenstand möglichst niedrig zu halten und gleichzeitig auch qualifizierte Mitarbeiter an die Firma zu binden“, so der Handwerkschef. Das Engagement kostet ihn mehrere zehntausend Euro im Jahr. „Das Geld sehe ich allerdings als gut angelegt“, meint Knedlich.

So sieht das auch der Fiskus. Deshalb unterstützt das Finanzamt Firmenchefs, wenn sie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bezahlen. Beispielsweise gibt es pro Arbeitnehmer dafür einen Freibetrag von 600 Euro im Jahr. Ebenso können Firmenchefs steuer- und sozialversicherungsfrei einen Zuschuss zu bestimmten Sportkursen geben. Unterm Strich summieren sich die Vorteile aus den steuerfreien Extras schnell von mehreren Hundert bis Zigtausenden Euro im Jahr – je nach Anzahl der Mitarbeiter.

Diese 9 Extraleistungen könne Sie Ihren Mitarbeitern bieten:

Der Chef zahlt weniger als bei einer Gehaltserhöhung, der Mitarbeiter profitiert in gleichem Maße. Kein Wunder, dass jedes zweite Unternehmen deshalb neben dem Lohn noch andere Leistungen anbietet, wie eine Studie der Unternehmensberatung Towers Watson ergeben hat. Damit das Finanzamt die Extraleistungen von der Steuer verschont, kommt es vor allem darauf an, dass diese zusätzlich zum Arbeitslohn on top kommen -also zusätzlich zum Gehalt. Der Unternehmer darf danach nicht einfach in einem neuen Arbeitsvertrag das Gehalt heruntersetzen, um den Verlust dann mit steuerfreien Extras zu kompensieren.

1. Handy, Smartphone und Co.

Besonders beliebt sind zum Beispiel Diensthandys, die privat genutzt werden dürfen. 75 Prozent der befragten Firmen gaben an, ihre Mitarbeiter damit zu versorgen. „Arbeitnehmer können das betriebliche Telefon, Handy, Fax oder Internet grundsätzlich lohnsteuerfrei einsetzen“, erklärt Ines Wollweber, Steuerberaterin der Kanzlei Ecovis in Niesky. Es ist sogar erlaubt, dass Mitarbeiter auf einen Teil ihres Arbeitslohns verzichten, um von einem Diensthandy zu profitieren – die so genannte Barlohnumwandlung. Auf die Leistung fallen keine Steuern an. 

2. Sachbezüge

Für Benzingutscheine, Belohnungsessen oder zweckgebundene Gutscheine zum regionalen Einsatz können Chefs jeden Monat pro Mitarbeiter bis zu 50 Euro ausgeben. Dann bleibt die Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei. Wer in der Summe der Bezüge allerdings nur einen Cent über den 50 Euro pro Monat liegt, muss nachversteuern, deshalb müssen Betriebe bei der Vergabe der Sachwerte ex­trem aufpassen. „Unternehmer können natürlich mehrere steuerfreie Extras nebeneinander anbieten. Es sind dann aber die einzelnen Bestandteile jeweils zu überprüfen, inwieweit sie steuerpflichtig sind“, erklärt Sabine Unkelbach-Tom­czak, Rechtsanwältin und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

3. Geschenke

Kleine Aufmerksamkeiten wie etwa ein Blumenstrauß oder eine Flasche Sekt aus einem persönlichen Anlass des jeweiligen Mitarbeiters dürfen bis zu 60 Euro im Jahr einschließlich Umsatzsteuer kosten.

4. Kennzeichenwerbung

Warum nicht zeigen, wenn man den Arbeitgeber mag? Eine kreative Form, um das Portemonnaie zu füllen ist laut Robin Tschöpe, geschäftsführender Gründer von LeasingMarkt.de auch, das Auto oder Moped der Kollegen mit dem Firmenlogo zu versehen. Das bringt immerhin 21 Euro im Monat steuerfrei. So ganz nebenbei profitiert die Geschäftsführung von der daraus resultierenden Unternehmenswerbung. Es müssen lediglich Kosten für die Aufkleber einkalkuliert werden. Allerdings sollte es sich nicht nur um Werbung auf Kennzeichenhalterung handeln. Das Finanzamt findet das zu wenig. Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerexperten.

5. Kindergartenzuschuss

Auch die Beiträge für die Kita kann der Handwerkschef bezuschussen. Nach der Studie von Towers Watson profitieren davon bereits die Mitarbeiter in jedem fünften Unternehmen. „Wenn nicht schulpflichtige Kinder tagsüber betreut werden, kann der Chef die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen“, weiß Wollweber. Übernimmt der Chef die Kindergartenbeiträge, muss der Arbeitnehmer das zusätzliche Geld nicht versteuern und Sozialabgaben draufzahlen.

6. Krankheit

Wird der Mitarbeiter krank oder will er kuren, darf er bis zu 600 Euro im Jahr vom Arbeitgeber dafür steuer- und sozialversicherungsfrei kassieren. Es handelt sich um eine Beihilfe für Notfälle.

7. Bildschirmbrille

Gerade ältere Mitarbeiter brauchen für die Arbeit am Computer oft eine spezielle Brille. Soweit ein Augenarzt bescheinigt, dass diese notwendig ist, kann der Chef die Kosten abgabenfrei übernehmen.

8. Massagen

Werden im Betrieb Massagen angeboten und dienen der Vorbeugung berufsbedingter Probleme, sind sie steuer- und sozialabgabenfrei. „Der Chef muss nur nachweisen, dass die Maßnahme betriebsfunktionalen Zielen wie der Senkung des Krankenstands dient“, erklärt Wollweber. 

9. Gesundheitsförderung

Bis zu 600 Euro im Jahr darf der Unternehmer für Stressbewältigung und Entspannung der Mitarbeiter, Nichtraucher- oder Ernährungskurse sowie für Bewegungsprogramme dazugeben. Wichtig ist, dass die jeweiligen Kurse wie beispielsweise Yogakurse, Rückenschule und Massagen den Anforderungen der Krankenkassen-Prävention entsprechen. Die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder das Fitness-Center fallen jedoch nicht darunter. „Hier gilt wieder die Freigrenze von 50 Euro im Monat“, so Wollweber.