Tarifüberblick Versicherung: Maschinenschutz auf dem Prüfstand

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Geschäftsinhaltsversicherung und Maschinenversicherung

Wer teure Maschinen im Bestand hat, sollte sie absichern. Das kann durch eine Maschinenschutzversicherung erfolgen – oder durch eine der vielen Alternativen. handwerk magazin sagt, welche es gibt und für wen sie geeignet sind.

Maschinenschutz auf dem Prüfstand
Wenn die Maschinen funktionieren, hat der Unternehmer gut lachen – und die Chance auf wirtschaftlichen Erfolg. - © aerogondo/iStockphoto.com

Sand im Getriebe, eine lockere Schraube oder ein aus der Hand gefallenes Werkzeug können eine aufwendige und teure Reparatur einer Maschine auslösen – im schlimmsten Fall sie sogar zerstören. Spezielle Versicherungspolicen gewähren umfangreichen Schutz. Für Handwerker mit hochwertigem Maschinenbestand und hoher Abhängigkeit von seiner Funktionstüchtigkeit lohnt ein Blick auf das Angebot der Versicherungen.

Für den schwäbischen Heizungs- und Sanitärbetrieb Heinz Müller* hat sich eine solche Police bewährt. Der Handwerksunternehmer bearbeitet für sich und andere Werkstücke aus Metall. Für diesen Zweck hat er sich eine CNC-Drehmaschine im Wert von 100.000 Euro angeschafft. Die Maschine ist universell programmierbar und häufig im Einsatz. Als ein Mitarbeiter einen Eilauftrag noch vor dem üblichen Arbeitsbeginn erledigen soll, stellt er versehentlich statt 2.500 Umdrehungen die 10-fache Zahl, nämlich 25.000 ein. Er bemerkt seinen Fehler sofort, doch bevor er den Bearbeitungsvorgang stoppen kann, bricht das Fräswerkzeug und schlägt in die Schutzscheibe. Der Fräskopf ist unter der nicht für ihn geeigneten hohen Geschwindigkeit heiß gelaufen, hat sich verformt, verhakt und ist gebrochen. Glücklicherweise hält das Sicherheitsglas. Der Geselle wird nicht verletzt. „Der kleine Moment der Unaufmerksamkeit war teuer“, erzählt Christoph Dietz von der Alte Leipziger Versicherung. „Die Reparaturkosten für Spindel und Glas beliefen sich auf über 30.000 Euro“, so der Experte für technische Versicherungen.

(*Name von der Redaktion geändert)

Wer den Maschinenschutz braucht

Laut Dietz sind Maschinenschäden auch bei neuen Anlagen relativ häufig. „Es kommt durchaus vor, dass eine Maschine zwei- bis dreimal im Jahr einen Defekt hat“, so der Experte. Meist sei menschliches Versagen die Schadenursache, dann greife die Police. Nicht versichert seien meist die Folgekosten , sie muss der Handwerker aus eigener Tasche tragen. Bei Unternehmer Müller konnte die Maschine beispielsweise erst nach vier Wochen wieder in Betrieb genommen werden, was zu hohen Ausfallkosten geführt hat.

Die Häufigkeit von Schäden bei neuen Maschinen schätzt Klaus Blumensaat anders ein: „Mir sind bisher keine branchenweiten Statistiken bekannt. Das Schadenrisiko wird nach meiner Erfahrung von den Versicherern übertrieben“, meint er. Neue Maschinen würden in der Regel lange Zeit stabil laufen. Der Versicherungsberater aus Mühlheim an der Ruhr hatte zehn Jahre lang eine Maschinenfabrik als Kunde, bei dem zwölf CNC-Maschinen im Einsatz waren. „Die Anlagen wurden auf Wunsch des Unternehmers versichert. Bis heute gab es keinen Schaden.“ Aber das sei natürlich ein Einzelbefund. Lediglich für exotische Großanlagen mit komplexer Technik hält Blumensaat eine Maschinenversicherung immer für sinnvoll .

Herstellergarantie greift oft nicht

Unternehmer Müller hatte seine Maschine versichert. Viele Handwerker unterlassen das, da sie sich auf die Herstellergarantie verlassen . Versicherungsmakler Thorsten M. Kuhr, Bernhard Assekuranzmakler aus Sauerlach, weist aber darauf hin, dass die Garantie nur bei Schäden greift, die auf Fehler bei der Produktion der Geräte zurückzuführen sind. „Die Maschinenversicherung umfasst zusätzlich Schäden, die durch Fehler des Nutzers oder durch Dritte entstehen.“

Versicherbar sind alle stationären Maschinen, wie etwa Kreissägen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie ein Kran für Dachdecker. Wer sich für eine Maschinenversicherung entscheidet, erweitert so seine Inhaltsversicherung, die bei Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Einbruchdiebstahl für Schäden am Inventar aufkommt. Hat der Unternehmer Maschinen geleast, ist dieser Extra-Schutz nach Erfahrungen des Maklers oft sogar vorgeschrieben – und sollte eine sogenannte GAP-Deckung beinhalten. Dann übernimmt der Versicherer bei einem Totalschaden die Finanzierungslücke, die im Schadenfall entsteht. Denn die Maschinenschutzpolice deckt oft lediglich den Zeitwert ab, während der Leasinggeber auf Neuwertbasis mit dem Handwerker abrechnet.

Maschinenschutz verhandeln

Mittlerweile gibt es etliche Versicherer, die zumindest für eine bestimmte Zeit den Neuwert beim Maschinenschutz erstatten. Das geht aus einem Vergleich hervor, den handwerk magazin mit dem Marktbeobachter Thinksurance erstellt hat. Das Unternehmen hat eine eigene Plattform für Gewerbeversicherungen aufgebaut. „Damit können wir Policen aus über 60 Produktlinien, insbesondere Haftpflicht- und Sachversicherungen, analysieren“, sagt Gründer und Geschäftsführer Christopher Leifeld.

Der Vergleich und die Klauseln

Für den Vergleich der Maschinenversicherungen wurden insgesamt elf besonders relevante Versicherer für Handwerker abgefragt. Acht beteiligten sich an der Auswertung. Der Vergleich zeigt: Maschinenschutz gibt es noch nicht von der Stange. Nicht nur die Prämien klaffen weit auseinander, auch bei den Leistungen gibt es eine ganze Reihe von Besonderheiten.

Stark bei der Neuwertentschädigung sind beispielsweise die Signal Iduna aus Dortmund und die Gothaer aus Köln. Während die Gothaer immerhin sechs Jahre lang den Neuwert erstattet, gilt das bei der Signal Iduna fast unbegrenzt. Die Signal Iduna wendet bei der Totalschadenentschädigung die sogenannte „Goldene Regel“ an. Danach gibt es die Entschädigung nach Neuwert, solange sich die Maschine noch im Gebrauch befindet und zudem regelmäßig ordnungsgemäß gewartet wird.

Eine Unterversicherung ist oft der Grund, warum Handwerker nicht in der Höhe entschädigt werden, wie sie gedacht hatten. Denn: Ist eine Maschine mit zu geringen Summen versichert, kann es insbesondere bei Reparaturschäden zu einem anteiligen Abzug der Entschädigung kommen. Alte Leipziger , AXA und Gothaer verzichten auf solche Kürzungen, wenn sie selbst den Versicherungswert der Maschine festgelegt haben. Er bestimmt nämlich im Wesentlichen den Versicherungsbeitrag. Zwei Tipps von Klaus Klöppel, Versicherungsmakler aus Korschenbroich: „Es sollte immer der Listenpreis als Basis der Versicherungssummenberechnung herangezogen werden.“ Ein Stammkundenrabatt sollte beim Wert für die Versicherung außen vor bleiben. Denn es ist nicht sicher, ob der Hersteller diesen Rabatt nach einigen Jahren, wenn ein Schaden eintritt, noch gewährt. Zum Listenpreis müssen die Bezugskosten, wie Verpackung, Fracht, Zölle und Montage, addiert werden. Und: „Erweitern Sie Ihren Maschinenbestand, melden Sie dieses unverzüglich Ihrem Versicherer. Neue Maschinen sind nicht automatisch, sondern erst ab Aufnahme in den Vertrag versichert.“

Grobe Fahrlässigkeit

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer neben der Maschine weiteren Aufwand, wie beispielsweise Kosten für notwendiges Aufräumen , Dekontamination oder Umbau. Je nach Anbieter und Tarif werden auch Werkzeuge ersetzt, die beim Maschinenbruch mit beschädigt wurden oder neu angeschafft werden müssen. Tipp: Achten Sie bei Ihrem Vertrag darauf, dass Sie – am besten mit eigenem Personal – sofort ohne Rücksprache oder Kontrolle des Versicherers mit den Reparaturarbeiten starten können. Versicherungsberater Klaus Blumensaat aus Mühlheim an der Ruhr rät zudem zur Verhandlung individueller Vereinbarungen. Und er sagt: „Wichtig ist, dass der Versicherer darauf verzichtet, bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens Abzüge zu machen.“

Schutz von Engpassmaschinen

Wer die Folgeschäden einer nicht funktionierenden Maschine absichern möchte, kann seinen Maschinenschutz um eine Betriebsunterbrechungspolice (BU ) erweitern. „Sinnvoll ist das, wenn der Handwerker eine Engpassmaschine nutzt, deren Produktion nicht durch andere ersetzt werden kann“, erläutert Makler Kuhr. Die BU-Police zahlt dann entgangene Gewinne, fortlaufende Fixkosten sowie Gehälter und Löhne. Aus der BU wird auch geleistet, wenn Mehrkosten zur Vermeidung eines Unterbrechungsschadens entstehen: Fertigt beispielsweise ein Unternehmen maschinell Fenster und ist diese Produk-tion für rund die Hälfte des Umsatzes von einer Million Euro verantwortlich, kann pro Arbeitstag mit einem Ausfallschaden von 2.000 Euro gerechnet werden. Der Betriebsunterbrechungsschutz würde inklusive Versicherungssteuer bei ungefähr 2.400 Euro pro Jahr liegen, wenn er für drei Monate gelten soll. Trotz einer üblichen Selbstbeteiligung von zwei bis drei Tagen würde sich die Versicherung im Schadenfall schnell amortisieren.

Nach Einschätzung von Versicherungsexperte Dietz ist der BU-Schutz für Maschinen relativ unbekannt und werde vielfach von Vermittlern nicht thematisiert. Handwerker sollten daher mit ihrem Vermittler die individuelle Notwendigkeit eines solchen Schutzes prüfen. Tipp: „Finden Sie heraus, wie schnell eine neue Maschine verfügbar wäre. Denn nur für diesen Zeitraum, die Haftzeit, muss eine Maschinen-BU laufen.“

Alternativen zum Maschinenschutz

Bei Handwerkern mit ein oder zwei meist sehr einfach aufgebauten Anlagen schlägt Versicherungsexperte Klaus Blumensaat eine andere Absicherung vor: „Lassen Sie im Rahmen der Inhaltsversicherung ‚unbenannte Gefahren‘ mit einschließen . Bei einzelnen Anbietern umfasst der Schutz auch Maschinenschäden, die plötzlich von außen entstehen. Also auch Fehlbedienungen“, erläutert er. Eine solche Maschinenabsicherung komme aber nicht für innere Schäden der Anlage auf, etwa wenn ein Zahnrad breche. Solche Schäden unterlägen dann oft der Gewährleistung des Herstellers, sodass der Versicherer nicht zahlt. „Ist die Gewährleistung abgelaufen, heißt das noch lange nicht, dass der Versicherer den Schaden übernimmt“, warnt Blumensaat. Bei der Schadenregulierung gäbe es immer wieder Ärger. „Da führen die Assekuranzen gern die Ausschlüsse Verschleiß, normale Abnutzung oder fehlende Schmiermittelzuführung an“, sagt er.

Baugeräteversicherung nutzen

Anders sähe es bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus. Hier könne man Brems-, Betriebs- und Bruchschäden über eine erweiterte Kaskoversicherung, die Baugeräteversicherung, abdecken. Sind Maschinen Wind und Wetter ausgesetzt, sieht Blumensaat ein hohes Schadenrisiko. Wie dieses aussehen kann, zeigt ein Fall, von dem ein Vertreter der VHV erzählt: In einem kleinen Ort in der Nähe von Krefeld wurde ein Neubau auf einem Grundstück hinter einem bereits bestehenden Gebäude errichtet. Da für das Bauvorhaben nur eine schmale Zufahrt bestand, die für Lkw nicht befahrbar war, mussten große und schwere Materialien mit Kränen über das bestehende Gebäude hinweggehoben werden. Das beauftragte Dachdeckerunternehmen wollte ein Bündel Dachsparren auf dem Rohbau mithilfe seines Dachdeckerautokrans absetzen. Plötzlich gaben die Fußwegplatten nach, auf der die Pratzen des Krans standen. Der Autokran kippte zur Seite und beschädigte die Fassade des bestehenden Gebäudes. Zusätzlich wurde das Dach des Gebäudes durch den herabgestürzten Kranausleger schwer beschädigt. Später stellte sich heraus, dass die Ursache für das Absacken des Fußwegpflasters ein allen Beteiligten unbekannter Hohlraum unter dem Gehweg war. An dem Dachdeckerautokran entstand ein Schaden von über 100.000 Euro. Er wurde von der Baugeräteversicherung der VHV Versicherung aus Hannover bezahlt.

Die Baugeräteversicherung schützt sehr umfassend, da sie Maschinen- und Vollkaskoschutz vereint. Meist ist sie jedoch mit einem Selbstbehalt versehen – den Handwerker wegverhandeln können: „Dafür müssen selbstfahrende Maschinen mit einem GPS-System ausgestattet sein“, sagt Versicherungsfachmann Dietz. Hintergrund: Das Ortungssystem ermöglicht eine Täterverfolgung. Daher können gestohlene Arbeitsmaschinen oft entdeckt und sichergestellt werden. Das Risiko für die Assekuranzen sinkt. Ohne GPS-System muss der Kunde meist 25 Prozent eines Schadens selbst tragen.

Spezialfall Montageversicherung

Installieren Handwerker Anlagen bei ihren Kunden und erfolgt ein Probelauf vor Ort, schützt eine Montageversicherung vor den Folgen von Schäden. Sie ist etwa bei der Installation von Fotovoltaikanlagen oder Hochregallagern sinnvoll. Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen: Bei Einzelverträgen gibt es kein Laufzeitende zu einem bestimmten Datum. Stattdessen endet der Schutz mit der Bauabnahme beziehungsweise der Inbetriebnahme von Anlagen. Und: Meist wird eine vorläufige Versicherungssumme vereinbart, da sich der Gesamtwert erst nach der Montage berechnen lässt. Durch Verzögerungen und notwendige Umbauten kann sich das finanzielle Risiko nach dem Vertragsbeginn deutlich erhöhen. Entsprechend müssen Versicherte eventuell später eine höhere Prämie stemmen, als sie gedacht hatten.

Neben diesen Einzelverträgen gibt es Umsatzpolicen, die für mehrere Montagen gelten. Die Prämie berechnet sich hier nach dem finanziellen Risiko aller zu erledigenden Arbeiten. Bei Montagen kann kein GPS-System zum Einsatz kommen, denn meist gibt es viele einzelne Bauteile, die oft unter freiem Himmel lagern und einem hohen Diebstahlrisiko ausgesetzt sind. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahlschäden lässt sich deshalb kaum ausschließen.

Ein Beispiel : Ein Sanitärbetrieb führte bei einem Neubauvorhaben im Auftrag eines Bauunternehmens Ausbauarbeiten aus. Im Keller einer Tiefgarage sollte der Handwerker Werkzeuge und einzubauende Materialien lagern. An einem Wochenende im Sommer 2019 brachen Unbekannte die Stahltür auf und entwendeten Waschtischarmaturen, Kabel, Arbeitsleuchten und einen Baulaser aus dem Lagerraum – ein Schaden von 2.700 Euro entstand. Die Täter wurden nicht gefasst. Der Auftraggeber hatte für das Bauvorhaben eine Montageversicherung abgeschlossen, die grundsätzlich alle Beteiligten am Montagevorhaben einschließt. Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von 25 Prozent ergab sich so eine Entschädigung in Höhe von rund 2.000 Euro.

Leistungen und Ausschlüsse bei verschiedenen Schäden

Individuelle Risiken in den Betrieben bestimmen, welcher Versicherungsschutz notwendig ist. Handwerker sollten selbst einen Blick ins Kleingedruckte werfen, um zu erkennen, ob ihre betriebsspezifischen Risiken abgedeckt sind. Alternativ hilft das Gespräch mit einem kundigen Versicherungsberater, der die abzusichernden Risiken beim Handwerksunternehmer abfragt und die passenden Tarife vorschlägt.
  1. Maschinenversicherung
    Versichert sind Schäden durch :
    Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, innere Betriebsschäden, z. B. Fremdkörper, Überlastung, Feuerschäden, die nicht per Inhaltsversicherung versichert sind. Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, weitere unvorhergesehene Sachschäden.
    Nicht versichert sind meist:
    Werkzeuge, Verschleißteile, Betriebsstoffe, Brand, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl und Raub, Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorakte, nukleare Strahlung, vorhandene/bekannte Mängel, betriebsbed. Abnutzung, Korrosion. Aufräum-, Bergungs-, Dekontaminations-, Entsorgungskosten, auch für Erdreich. Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten für Luftfracht, Erd-, Pflaster-, Maurer-/Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Provisorien, Schäden an Gebäuden, Datenversicherung, Miet-, Leih-, Finanzierungskosten, Zusatzgeräte, Reserveteile, Fundamente, Material.
  2. Betriebsunterbrechungsversicherung
    Versichert sind Schäden durch :
    Entgangener Gewinn aufgrund des Produktionsausfalls, fortlaufende Kosten wie Mieten, die weiter anfallenden Mehrkosten für Anmietung einer Ersatzanlage, um die Produktion weiterzuführen.
  3. Vollschutz für selbstfahrende Maschinen
    Versichert sind Schäden durch :
    Bedienfehler, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler, Versagen von Sicherungseinrichtungen, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, De- und Remontage und Transport innerhalb des Versicherungsortes, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl und Unterschlagung.
  4. Montageversicherung
    Versichert sind Schäden durch
    :
    Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Guss-/Materialfehler, Feuer, Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugkörpern, Berechnungs- und Montagefehler, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Diebstahl, Montageunfälle, höhere Gewalt, Schäden beim Probebetrieb von installierten Anlagen.
    Nicht versichert sind meist :
    Mängel, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, Schäden als Folge dauernder Betriebseinflüsse, Verluste, die bei Bestandskontrollen auffallen, betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Produktionsstoffe, Wechseldatenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe (z. B. Brennstoffe, Chemikalien, Kühlmittel), Akten und Zeichnungen.