Malerhandwerk: Drei Forderungen an Kanzlerin Merkel

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Flüchtlinge und Meisterpflicht

Flüchtlinge, Meisterpflicht sowie Folgekosten bei Materialmängeln sind die Themen, die das Führungsteam vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz diese Woche persönlich an Bundeskanzlerin Angela Merkel herangetragen hat. Als Lohn fürs Zuhören bekam die Kanzlerin einen Farblöwen.

Die Führungsspitze des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz überreichte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin ein Forderungspaket und einen Farblöwen. - © Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Mit 41.000 Betrieben zählt das Maler- und Lackiererhandwerk in Deutschland zu den größten Branchen im Handwerk. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat die aktuell besonders brisanten Forderungen der Branche in einem offenen Brief an die Kanzlerin zusammengefasst.

Forderung 1: Bleiberecht für arbeitende Flüchtlinge

Trotz der großen Herausforderungen und mancher Risiken sehen wir in unserem Maler- und Lackiererhandwerk die Chancen, zum einen den betroffenen Menschen zu helfen und zum anderen dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Politik ist gefordert, für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Dazu gehört der zügige Abbau von Sprachbarrieren ebenso wie unbürokratische und flexible Regelungen zur Beschäftigung von Flüchtlingen. Bürokratische Hemmnisse haben angesichts der dramatischen Situation keinen Raum. Um einen Ausgleich für die Investitionen einer Berufsausbildung zu erzielen, ist ein Bleiberecht von mindestens zwei Jahren nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zu gewährleisten.

Forderung 2: Meisterpflicht gegen EU-Pläne verteidigen

Das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk begrüßt das klare Bekenntnis der Bundesregierung zum Meisterbrief als Qualifikationserfordernis. Gerade in unserem Handwerk, wo mit Menschen für Menschen gearbeitet wird, zeigt sich deutlich, welche zentrale Bedeutung der Meisterbrief für Ausbildung und Verbraucherschutz hat. Im Zuge der Initiative zur Deregulierung des Dienstleistungsmarktes zielt die Europäische Kommission weiterhin auf die Meisterpflicht als vermeintliche Zugangsbeschränkung. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unverändert daran festhält, dass eine hohe Qualität freiberuflicher und handwerklicher Leistungen und Produkte und die dazu „notwendige Bewertung verhältnismäßiger Berufszugangsregeln“ gewahrt bleiben, und dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedsstaaten bleibt.

Forderung 3: Hersteller bei Materialmängeln in die Pflicht nehmen

Die Handwerksbetriebe dürfen nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktionsmängeln sitzen bleiben. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Regelungsentwurf zu den Aus- und Einbaukosten geht zwar in die richtige Richtung. Nicht akzeptabel ist allerdings die Verknüpfung mit dem Bauvertragsrecht. Die finanziellen Folgen aus der Mangelhaftigkeit des Materials können gerade für unsere Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks, die eine durchschnittliche Betriebsgröße unter fünf Beschäftigten haben, existenzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist eine schnelle gesetzliche Regelung, die den Verantwortlichkeiten des Herstellers Rechnung trägt. Die gegenwärtige Verlagerung des Risikos vom Hersteller auf den Handwerker benachteiligt diesen völlig unangemessen.