Maler und Lackierer: Bündnis gegen Schwarzarbeit

Ein weiteres Gewerk sagt illegaler Beschäftigung den Kampf an: Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) ein Bündnis gegen Schwarzarbeit geschlossen. Denn die Grenzen der Gefälligkeit überschreiten all zu viele.

Schwarzarbeit am Bau
Schwarzarbeiter können für Mängel am Bau vom Auftraggeber nicht haftbar gemacht werden. - © Archiv

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gelten bei vielen Auftraggebern immer noch als Kavaliersdelikte, so die IG Bau in einer Pressemitteilung.

Sie bedrohten jedoch die rund 140.000 Arbeitspläzte im Maler- und Lackiererhandwerk, weil durch Lohndumping sauber arbeitenden Betriebe keine Chance hätten.

In der Bündniserklärung haben die drei Parteien daher gemeinsame Ziele und Maßnahmen gegem Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgelegt:
  • Schärfung des allgemeinen Bewusstseins für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
  • Förderung eines fairen Wettbewerbs unter gleichen Bedingungen statt ruinöser Preiskonkurrenz durch Lohndumping und illegale Praktiken,
  • ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung aller Unternehmen und Arbeitnehmer,
  • die Maler- und Lackiererarbeiten ausführen, präventives Handeln zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
  • konsequenter Gesetztesvollzug bei der Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
  • Einhaltung der für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne.
Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt derzeit für ungelernte Kräfte ein Mindestlohn von 9,50 Euro die Stunde. Für Gesellen gibt es in Westdeutschland einen Mindestlohn von 11,50 Euro.

Tipp: Wissen Sie wo im Alltag die Grenzen zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit liegen? Wir haben die Grenzbereiche ausgelotet und für Sie zusammengestellt: Gefälligkeitsgrenzen: Wann Sie wem helfen dürfen