Lohnsteuer: Reisekosten gestalten

Chefs können die Reisekosten 2014 besser gestalten. - © TommL/iStockphoto

Reisekosten gestalten

Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, können den bei der Lohnsteuer zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte seit dem 1. Januar gezielt mindern.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb hat zwei Niederlassungen. Arbeitnehmer Müller, der einen Dienstwagen nutzt (Listenpreis 40 000 Euro), ist in der 50 km von seinem Wohnort entfernten Niederlassung tätig. Das führt pro Monat zu einem geldwerten Vorteil von 600 Euro (40 000 Euro x 0,03 Prozent x 50 km). Gestaltung: Muss Müller einmal im Monat für eine Besprechung in die 30 km entfernte Niederlassung, kann der Chef ihm diese als erste Tätigkeitsstätte zuordnen.

Tipp: Die erste Tätigkeitsstätte wird nicht mehr als 15 Mal im Monat angefahren. Jetzt ermittelt sich der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der 0,002 Prozent-Regel (BMF, Schreiben v. 1.4.2011, Az. IV C 5 – S 2334 / 08 / 10010). Der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt dann nur noch 24 Euro (40 000 Euro x 0,002 Prozent x 30 km).