Personal: Mitarbeiter online anmelden

Die Lohnsteuer geht online: Künftig registrieren Betriebe ihre Mitarbeiter im elektronischen Steuererklärungsportal. Unsere Experten erklären, was Handwerksunternehmer bei der Umstellung zu beachten haben.

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    „Handwerksunternehmer sollten sich frühzeitig online registrieren.“ Daniel Lang, Steuerberater im schwäbischen Pfullingen.

Lohnsteuer geht online

Pappe ade. Die bisherige Version der Lohnsteuerkarte aus Karton, letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt, ist bald Geschichte. Nachdem die Umstellung mehrfach verschoben wurde: Ab Januar 2013 regelt die Bundesfinanzverwaltung die Lohnsteuerabrechnung für etwa 40 Millionen Arbeitnehmer hierzulande nun digital.

Arbeitgeber müssen sich dazu bis spätestens 31. Dezember 2013 über das elektronische Steuererklärungsportal www.elster.de registrieren und die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Betrieb und Beschäftigte abrufen.

Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die vorliegenden Daten aktuell sind: Steuernummer des Arbeitgebers sowie bei Arbeitnehmern Geburtsdatum, Steuernummer und ob der Betrieb dessen Hauptarbeitgeber ist. Stefan Ebert vom Buchhaltungsdienstleister Datev empfiehlt: „Die Beschäftigten sollten zuverlässig selbst überprüfen, ob ihre Daten noch stimmen“.

Arbeitnehmer müssen zudem – anders als in den beiden Vorjahren – ab 2013 den Antrag auf Steuerfreibetrag neu beantragen, informiert Matthias Lefarth, Abteilungsleiter Steuerpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Anwenden müssen Arbeitgeber die ELStAM-Daten bei der Lohnsteuerabführung spätestens ab Mitte 2014. Steuerberater wie Daniel Lang aus dem schwäbischen Pfullingen übernehmen die Onlineanmeldung für Betriebe: „Da aufgrund der technischen Umstellung mit Verzögerungen zu rechnen ist, empfehlen wir, die Registrierung frühzeitig zu organisieren“.