Lohnsteuer: Bescheinigungen müssen nun doch nicht korrigiert werden

Wegen eines Fehlers des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind Tausende Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 in einem Punkt falsch ausgestellt worden. Bisher hieß es, die Bescheinigungen müssten korrigiert werden. Am heutigen 23.2.2011 meldet das BMF: "Das ist nicht mehr erforderlich."

Betroffen waren freiwillig gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter. Bei ihnen musste der Betrieb in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung die Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag bestätigen. Die Anleitung des BMF sah jedoch vor, wie bei den pflichtversicherten Arbeitnehmern nur den Anteil der Mitarbeiter einzutragen.


Aufgefallen war die Panne mit den ersten Einkommensteuerbescheiden für 2010. Dort bekamen freiwillig gesetzlich versicherte Mitarbeiter nur ihren Teil der Beiträge anerkannt. Die Dienstleister für Lohnabrechnungen übernahmen dies in ihre Programme und druckten entsprechend falsche Bescheinigungen aus.

Bis gestern (22. Februar 2011) hieß es: Die Lohnsteuerbescheinigungen müssen nach einem BMF-Schreiben vom 11. Februar 2011 geändert, erneut elektronisch ans Finanzamt geschickt und den Mitarbeitern ausgehändigt werden.


Finanzministerium ändert seine Meinung

Am 23. Februar 2011 meldet das BMF nun: "Die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheiniung 2010 werden maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung der Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen."

Das BMF empfiehlt den Arbeitnehmern jedoch zu prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden.

ACHTUNG: "Es ist damit NICHT MEHR ERFORDERLICH, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.


Die Datev stellt den Anwendern trotzdem ab 24. Februar ein Update ihrer Lohn- und Gehaltsprogramme zur Verfügung, um die korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen 2010 auszustellen bzw. ausstellen zu lassen. Die Arbeiten an den notwendigen Softwareanpassungen sind ohnehin inzwischen weitgehend erledigt.

Hier finden Sie weitere Informationen der Datev.

Hier geht es zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.2.2011