Lohnfortzahlung: Wie Sie angeblich kranke Mitarbeiter entlarven können

Wird ein Mitarbeiter krank, bleiben Projekte unbearbeitet und Wichtiges unerledigt. Für Handwerksunternehmer ist der Ärger besonders groß, wenn die vermeintliche Krankheit des Angestellten nur vorgetäuscht ist und er durch das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet ist, das volle Gehalt weiterzuzahlen. Unternehmer können betrügerischen Mitarbeitern aber auf die Spur kommen.

Krankheitsfall
Unternehmer sollten bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ihres Mitarbeiters einen Detektiv einschalten. - © Stauke/Fotolia.com

Ist der Mitarbeiter krankgeschrieben, muss der Handwerksunternehmer davon ausgehen, dass es seinem Angestellten nicht gut geht. Schätzungen des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) zufolge meldeten sich vergangenes Jahr aber 21 Prozent der insgesamt 29 Millionen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ohne jeden Grund krank. Besteht der Verdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht, haben Unternehmer zunächst keine rechtliche Handhabe tätig zu werden.

Besteht an der Arbeitsunfähigkeit jedoch kein Zweifel, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz: Erkrankt einer Ihrer Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, ihm für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt weiterzuzahlen, allerdings für maximal sechs Wochen, was sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ergibt. Das heißt, Sie als Arbeitgeber sind in jedem Fall verpflichtet, zunächst nur für sechs Wochen das Gehalt zu zahlen. Anschließend tritt die Krankenversicherung in Kraft und zahlt das (reduzierte) Krankengeld – egal, ob die weitere Krankheit die ursprüngliche Krankenzeit von sechs Wochen verlängert.

Betrügern das Handwerk legen

Nehmen sich Mitarbeiter spontan „frei“ und melden sich dabei auch noch arbeitsunfähig, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug und ein ernst zu nehmender Straftatbestand. Verfolgt wird dieser aber nur, wenn der Unternehmer Beweise vorlegen kann, die seinen Mitarbeiter eindeutig überführen. Chefs sollten aber nicht selbst Nachforschungen anstellen und dabei den vermeintlichen Betrüger bis nach Hause verfolgen: „Von Aktionen auf eigene Faust ist dringend abzuraten“, sagt Marcus Lentz von der bundesweit operierenden Detektei Lentz. „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien“. Außerdem haben Handwerksunternehmer meist gar nicht die Zeit, ihren Mitarbeitern nachzustellen.

Der Chef darf aber externe Fachleute wie Detektive bei dem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug einschalten und hierbei sogar personenbezogene Daten wie Name und Anschrift des Mitarbeiter herausgeben. „Das spart dem Unternehmer nicht nur weitere Ausfälle und Unkosten, sondern auch das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Prozesses vor dem Arbeitsgericht“, so Lentz weiter.

Bestätigt ich der Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs, ist eine fristlose Kündigung nur noch Formsache. Zudem muss der Arbeitnehmer mit strafrechtlichen Folgen rechnen.