Liquiditätshilfe ohne Ende

Umsatzsteuer Betriebe mit bis zu 500000 Euro Jahresumsatz brauchen auch künftig erst nach Geldeingang Steuer zu zahlen.

Erst Geld, dann Steuer, diese Reihenfolge begünstigt Kleinbetriebe. - © diego_cervo- iStockphoto

Liquiditätshilfe ohne Ende

Rechnung gestellt, Kunde zahlt nicht, Umsatzsteuer trotzdem sofort fällig. Diese ungerecht klingende Abfolge ist die Regel bei der Umsatzsteuer. Und ein großes Liquiditätsproblem, weil die Betriebe die Abgabe vorfinanzieren müssen. Hiergegen hilft die Istversteuerung, bei der Betriebe erst dann Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen, wenn Kunden ihre Rechnungen beglichen haben (siehe Musterrechnung). Begünstigt sind Betriebe mit bis zu 500000 Euro Jahresumsatz. Ursprünglich befristet bis Ende 2011, soll die Regelung künftig unbefristet gelten.

Damit kämen Handwerksbetriebe weiterhin in den Genuss des Liquiditätsvorteils und der Steuerstundung. „Drei Viertel aller Handwerksbetriebe“, so Mathias Lefarth, Abteilungsleiter Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH in Berlin, „profitieren davon.“ Ein Antrag beim Finanzamt genügt.

Beschluss im Dezember

Voraussetzung hierfür ist, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Dieses regelt die von ursprünglich 250000 Euro auf 500000 Euro verdoppelte Umsatzgrenze für die Istversteuerung und deren „Entfristung“ über das Jahresende hinaus. „Die Bundesregierung nimmt damit eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand vor“, freut sich Otto Kentzler, Präsident des Zent-ralverbands des Deutschen Handwerks.

Das Gesetz soll bis Mitte Dezember beschlossen werden, sodass die Istversteuerung ab 2012 nahtlos weiter gilt. Dass die Abgeordneten des Bundestags zustimmen, gilt als sicher. Bei den Ländern ist das nicht der Fall, weil sie sich an den Steuermindereinnahmen beteiligen müssen. Bei der Istversteuerung geht es um 1,1 Milliarden Euro, davon 513 Millionen zu Lasten der Länder. Hinzu kommt, dass einige Ländervertreter den zweiten Liquiditätsvorteil der Istversteuerung für kleine Betriebe heftig kritisieren: Die Firmen dürfen Vorsteuer aus den Rechnungen ihrer Geschäftspartner sofort geltend machen, nicht erst, wenn sie diese bezahlt haben.

„Doch wir sind zuversichtlich, dass der Liquiditätsvorteil kommt“, so Matthias Lefarth vom ZDH. Damit könnte der Verband einen wichtigen Erfolg seiner Arbeit in Berlin verbuchen.

harald.klein@handwerk-magazin.de

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