Umsatzsteuer: Liquidität schaffen mittels Ist-Beteuerung

Zahlt ein Kunde die Rechnung des Handwerksunternehmens erst Monate später, ist das in mehrfacher Hinsicht für den Betrieb ärgerlich. Das Mahnen kostet die Firma immer Zeit und Geld, es entstehen Liquiditätsengpässe, und für die Umsatzsteuer muss der Handwerker in Vorleistung treten.

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Die Umsatzsteuer wird nämlich normalerweise bereits mit der Ausführung der Handwerksleistung fällig. Wann die Rechnung gestellt wird und wann der Kunde zahlt, interessiert das Finanzamt nicht.

Doch es gibt eine Ausnahme: Handwerksunternehmen können einen Antrag auf Ist-Besteuerung nach § 20 UStG beim Finanzamt stellen. Dann muss die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag auch bezahlt hat.

Wichtige Voraussetzung für den Betrieb: Der Handwerker ermittelt seinen jährlichen Gewinn nach der EinnahmenÜberschuss- Rechnung oder aber er bilanziert und sein Vorjahresumsatz lag nicht über 500 000 Euro.