Schadensfälle im Handwerk Lieferanten winden sich aus der Haftung – so können Sie sich wehren!

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Unser Kolumnist Udo Herrmann hat ein wichtiges Anliegen: Immer wieder winden sich Hersteller und Lieferanten bei mangelhafter Ware aus Ihrer Haftung, entziehen sich durch ihre AGBs aus ihrer Verantwortung durch das neue Gewährleistungsrecht. Er entwickelte daher jetzt ein Werkzeug für Handwerker, mit dem Sie gegen solche Lieferbedingungen vorgehen können. Jetzt exklusiv bei uns als Download!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immer wieder versuchen Lieferanten, sich via ihrer AGBs aus der Haftung zu winden. handwerk magazin und QM1 bieten dagegen eine Bestellformular-Lösung als Download. - © eccolo – stock.adobe.com

"Wir haben davon schon tausende Quadratmeter verkauft und noch nie hat sich jemand über das Problem beschwert!" Schon öfter habe ich so eine Aussage bekommen, nachdem ich Kontakt mit einem Lieferanten aufgenommen hatte um die Reklamation eines Kunden zu melden. Anscheinend bin ich hier kein Einzelfall, denn auch Handwerkerkollegen, die ich bei Seminaren oder im Coaching treffe, berichten mir von solchen Situationen.

HIER DEN TEXTBAUSTEIN ODER DAS BESTELLFORMULAR DAGEGEN DOWNLOADEN!

Wenn Hersteller erstmal abblocken und einen gutachterlichen Nachweis fordern, dass die von ihnen hergestellte oder gehandelte Ware wirklich fehlerbehaftet ist – kann das uns Handwerkern schlaflose Nächte kosten. Spätestens, wenn es um mehrere tausend Euro geht, su cht man in den AGBs des Lieferanten, inwieweit dieser, bei von ihm zu verantwortenden Fehlern, auch für die Ein- und Ausbaukosten des Materials aufkommt.

Mängelbeseitigung übersteigt schnell den eigentlichen Warenwert

Wenn sich beispielsweise die Decklamellen eines Mehrschichtparketts ablösen, innerhalb der Gewährleistungszeit farbige Fassaden verblassen oder Geruchsbelästigungen im Innenraum entstehen, übersteigen häufig die Ein- und Ausbaukosten bei der Mangelbeseitigung den eigentlichen Warenwert. So müssen bei einem neuen Fassadenanstrich beispielsweise aufwendige Abdeck- und Abklebearbeiten vorgenommen werden oder Gerüste angemietet und gestellt werden.

Hat nun (nach aktueller Rechtslage) der Lieferant in seinen AGBs die Haftung für Aus- und Einbaukosten ausgeschlossen, kann das Handwerksunternehmen schnell in eine existenzbedrohende Situation schlittern – und das, obwohl er seinen Prüfpflichten, beispielsweise des Untergrundes, sorgfältig nachgekommen ist und nur Materialien eines Markenherstellers im Systemaufbau eingesetzt hat.

Auch Versicherungen zahlen nicht immer sofort für Schadensfälle

Derzeit läuft in meinem Unternehmen wieder ein nerviges Verfahren, wegen eines Herstellungsfehlers bei einem Holzfußboden. Dabei ist unser Risiko minimiert, da wir nach dem ersten großen Schadensfall eine spezielle Versicherung abgeschlossen haben. Nicht nur der Großhändler, sondern auch die Versicherung windet sich, um den eigenen finanziellen Aufwand möglichst gering zu halten.

Als Handwerker kommt man so unverschuldet in eine Situation, in der man an allen Fronten kämpfen muss. Das kostet Geld, Nerven und Energie – die man eigentlich lieber für die laufenden Aufträge aufbringen würde.

Handwerker müssten jede AGB der Lieferanten einzeln prüfen

Da Handwerksbetriebe meist bei einer Vielzahl von Lieferanten bestellen, sehe ich kaum eine Möglichkeit, als jede aktuelle AGB des Herstellers oder Händlers darauf zu prüfen, ob dieser als echter Partner des Handwerks bei einem Materialfehler auch für die Aus- und Einbaukosten haftet oder ob er nur bereit ist, das Minimum – nämlich die Lieferung von Ersatzware – zu leisten. Meine Erfahrung zeigt – wenn es teuer wird lässt man Handwerker einfach im Regen stehen.

Die Lösung: Das Bestellformular und der Textbaustein von handwerk magazin und QM1

Auf unseren Bestellungen verwenden wir mittlerweile den Textbaustein, den wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Han Christian Jung entwickelt haben. Das gibt zusätzliche Sicherheit und das, im Vergleich zur Prüfung aller Lieferanten-AGBs, bei minimalem Aufwand. Deshalb kann ich nur jedem Handwerksbetrieb empfehlen, den Satz- oder das entsprechend vorbereitete Bestellformular auf der Webseite von Handwerk Magazin und QM1- Die Handwerksakademie zu downloaden und konsequent bei jeder Bestellung einzusetzen.

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Sollte ein Lieferant aufgrund des angefügten Textes eine Warenlieferung ablehnen, so spricht das in meinen Augen dafür, dass er selbst nicht von der Qualität seiner Produkte überzeugt ist und daher nicht hinter seinen eigenen Produkten steht. In diesem Fall hinterfragen wir die Partnerschaft und suchen nach einer alternativen Geschäftsbeziehung, die auch in schwierigen Situationen verlässlich ist.

Mehr als 1.000 Handwerksbetriebe haben sich den Textbaustein schon heruntergeladen!

Über 1.000 Handwerksbetriebe haben sich bisher die Formulierung für mehr Rechtssicherheit zum Thema Haftungsrisiko bei Ein- und Ausbaukosten von unserer Seite „Machen Sie ihre AGBs wasserdicht“ heruntergeladen. Der Textbaustein wird auf Bestellungen z.B. oberhalb der Signatur auf einer Mail oder als Aufdruck bei der Kommunikation via Fax verwendet. Da Hersteller in ihren AGBs die Aus- und Wiedereinbaukosten, die beim Tausch von fehlerhaften Produkten entstehen können, ausschließen dürfen, befinden sich Handwerker in einem Dilemma und tragen ein hohes Risiko. Das wird deutlich am Beispiel Holzfußboden.

Fallbeispiel: Darum ist der Textbaustein so wichtig!

Nach der ersten Heizperiode löst sich die obere Lage eines Mehrschicht-Parkettbodens. Der Gutachter stellt fest, das während der Produktion ein Fehler beim Pressdruck durch einen Maschinenfehler in der Herstellung bestand. Der Mangel war während der Verlegung nicht sichtbar und zeigte sich erst nach dem Beheizen der Bodenkonstruktion in den fertigen Kundenräumen. Ein partielles Reparieren ist nicht möglich und der Boden, welcher im ganzen Haus verlegt wurde, muss komplett erneuert werden. Der Hersteller liefert dafür anstandslos Ersatzware, ist aber nicht bereit, weitere Kosten zu tragen, die im Rahmen der Mangelbeseitigung entstehen.

Das ganze Gebäude inkl. Küche und Einbaumöbel muss geräumt werden, der Boden ausgebaut, der Estrich saniert, der Schutt entsorgt, die Wände neu gestrichen werden, die Sockel erneut montiert werden usw. Der Kunde zieht während der Arbeiten ins Hotel und verlangt dafür zusätzliche Entschädigung. Der Bodenleger ist dafür in der Haftung.

Wenn der Handwerker keinen Fehler gemacht hat und trotzdem zahlen soll

Schnell wird bei diesem Praxisbeispiel deutlich, wie schnell so eine existenzielle Bedrohung für den Handwerksbetrieb entsteht, obwohl diesem kein Fehler vorzuwerfen ist. In diesem und in vergleichbaren Fällen bietet der Textbaustein Schutz . Und das nicht nur dem Bodenleger, sondern allen Gewerken die Ware kaufen und beim Kunden verbauen. Wer also keine Möglichkeit sieht, die AGBs aller seiner Lieferanten zu prüfen, ob die Haftung gegenüber dem Handwerksunternehmen eingeschränkt ist, tut gut daran, den Textblock bei jeder Bestellung konsequent einzusetzen . Der Text wurde vom Fachanwalt für Baurecht H.C.Jung gemeinsam mit Udo Herrmann von der Handwerksakademie QM1 ausgearbeitet .

Wir sind der Meinung, je mehr Handwerksbetriebe diesen bei ihren Bestellungen einsetzen, umso mehr Aufmerksamkeit gewinnt das Thema. Das wird in bestem Fall dazu führen, das die schwarzen Schafe unter den Lieferanten ihre Position bezüglich ihrer Geschäftsbedingungen überdenken und sich klar als Partner des Handwerks zeigen. Also am besten gleich zum Download und sofort den Text bei allen Bestellungen anfügen. Durch die Angabe Ihrer Mailadresse können wir Sie zur aktuellen Entwicklung zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.

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