Leichter grenzenlos in der EU arbeiten

Nach jahrelangen Diskussionen ist am Montag die EU-Dienstleistungsrichtlinie in Kraft getreten. Danach sind grenzüberschreitende Tätigkeiten in einem EU-Staat jetzt auch ohne eigene Niederlassung möglich.

Leichter grenzenlos in der EU arbeiten

Wie Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) erklärte, können nun vor allem mittelständische Betriebe ihr „Potenzial in Europa noch besser besser nutzen". Deutschland habe zudem die Vorgaben der Richtlinie fristgerecht erfüllt und in allen Bundesländern einheitliche Ansprechparter für ausländische Unternehmen geschaffen. Diese im EU-Jargon „One-Stop-Shops“ genannten Einrichtungen sollen es ausländischen Dienstleistern ermöglichen, alle notwendigen Formalitäten für eine Tätigkeit in Deutschland bei einer zentralen Anlaufstelle zu erledigen.

Nach Angaben der SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt haben allerdings nicht alle 27 EU-Staaten die Vorgaben fristgerecht in nationales Recht umgesetzt. Etwa die Hälfte der Länder seien im Verzug, sagte Gebhardt der Nachrichtenagentur AFP.

Problematisch sei außerdem, dass die einheitlichen Ansprechpartner in den einzelnen EU-Staaten sehr unterschiedlich gestaltet seien. In Deutschland hätten zudem die Bundesländer unterschiedliche Modelle, so dass es nun einen "Flickenteppich" gebe.

Gebhardt, die die Richtlinie als Berichterstatterin des Parlaments mit dem Ministerrat ausgehandelt hatte, kündigte eine Initiative für die kommenden Wochen an. Gemeinsam mit nationalen Abgeordneten solle zunächst verfolgt werden, ob und wie die EU-Staaten die geplanten Erleichterungen für ausländische Anbieter schaffen. Im Frühjahr werde der Binnenmarkt-Ausschuss im Europaparlament Bilanz ziehen. me