Firmenwagen Legen Sie ein Fahrtenbuch an

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Viele selbständige Einzelunternehmer haben in ihrem betrieblichen Fuhrpark mehrere Fahrzeuge. Das Finanzamt kann dann grundsätzlich für jeden Firmenwagen einen privaten Nutzungsanteil ansetzen. Doch seit Jahresanfang dürfen Sie das Gegenteil beweisen.

Firmenwagen

Legen Sie ein Fahrtenbuch an

Können Sie gegenüber den Beamten glaubhaft erklären, dass Sie mit bestimmten Autos nur betrieblich fahren, dürfen diese keine private Nutzung ansetzen. So sieht es schwarz auf weiß ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az. IV C 6 - S 2177/07/10004 vor.

Neu ist auch, dass bei Nutzung eines Firmenwagens durch mehrere Personen – also durch Arbeitnehmer und Handwerker – jeder nur einen Teil des nach der 1 Prozent-Regelung ermittelten Privatanteils versteuern muss und nicht jeder einzeln den vollen Privatnutzungsanteil.

Tipp: Um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei betrieblichen Fahrzeugen, die nicht oder nur in sehr geringem Umfang privat genutzt werden, unbedingt ein Fahrtenbuch geführt werden.

Nur so lässt sich bei Zweifeln des Finanzamts letztendlich die Privatnutzung entkräften.