Lebensversicherung: Restwertklauseln sind ungültig

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Urteil stärkt Rechte von Kunden: Die Versicherungsgesellschaften geben sich gelassen, Verbraucherschützer feiern dagegen einen Erfolg: Viele Klauseln, die den Rückkaufswert von Lebensversicherungen nahe Null drücken können, sind unwirksam.

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Die Hamburger Verbraucherzentrale (VZHH) hat erfolgreich einige Lebensversicherer wegen unzulässigen Klauseln in ihren Verträgen verklagt. Im Visier der Verbraucherschützer: Signal Iduna, Ergo, Generali, Deutscher Ring, sowie Abmahnung von zwölf weiteren Versicherungen. Der Marktführer Allianz zog Anfang Januar seine Beschwerde beim Bundesgerichtshof zurück.

„Die Versicherer werden zähneknirschend zahlen”, so die Hamburger Verbraucherzentrale.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2012, dass die Bestimmungen der Versicherer zu Beitragsfreistellungen, Kündigungsgebühren und Rückkaufswerten in Versicherungsverträgen undurchsichtig und damit unwirksam waren.

Was Handwerker dazu wissen sollten

Betoffen sind Kunden oder ehemalige Kunden der Lebensversicherer, die eine Renten- oder Lebensversicherungsvertrag zwischen 2001 und 2006 abgeschlossen haben und diesen gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Einen Vertrag beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass kein Geld mehr eingezahlt wird.

Kunden, die ihren Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt haben, bekommen von der Allianz und Deutscher Ring nach eigenen Angaben die zu viel entrichteten Gelder automatisch zurück. Dies geschieht mit der jährlichen Mitteilung zum Stand der Versicherung und das Geld wird den Kunden auf ihre Versicherungssumme gutgeschrieben.

Wichtig: Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag gekündigt haben, sollten hingegen aktiv werden, da die Versicherung möglicherweise über keine aktuellen Adressdaten verfügt.