Lebensversicherung: Ansprüche zügig geltend machen

Wer nach der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung mehr Geld wiederhaben möchte, als der Versicherer zu zahlen bereit ist, muss auf die Fristen achten.

Lebensversicherung: Ansprüche zügig geltend machen


Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 208/09) sind Ansprüche innerhalb von fünf Jahren anzumelden. In einer früheren Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Ermittlung des Rückkaufswertes kritisiert und eine Neuberechnung gefordert.

Die damals kritisierte Klausel war jedoch Vertragsbestandteil , so dass die vertragliche Verjährungsfrist von fünf Jahren greift, die in dem Jahr beginnt, in dem Vertrag abgerechnet wurde. Die damalige Entscheidung des Bundesgerichtshofes führt also nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist, so dass sich die Versicherer auf Verjährung berufen können.

Betroffene sollten deshalbAnsprüche so schnell wie möglich geltend machen.

Quelle: ddp

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