Leasing von Geschäftsfahrzeugen: Vorsicht Steuerfalle

Viele Unternehmer leasen ihren Geschäftswagen. Nach Ende der Laufzeit übernehmen sie das Auto zum niedrigen Restwert – um es privat weiter zu verkaufen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt einen beliebten Steuerspartrick dazu gekippt.

Vorsicht beim gemeinsamen Unterschreiben von Pachtverträgen. - © © RRF - Fotolia.com

Viele Handwerksunternehmer entscheiden sich bei der Anschaffung ihrer Flotte fürs Leasing. Die Raten setzen sie als Betriebsausgabe ab. In den Verträgen sichern sie sich in der Regel die Option, den Wagen nach Ende der Laufzeit zum günstigen Restwert zu übernehmen. Mit einem besonderen Trick konnten sie bisher dabei Steuern sparen. Das Ankaufsrecht übertrugen sie auf ihre Ehefrau – die das Auto dann später privat verkaufte.

Kaufoption ist als Entnahme zu versteuern

Der Gewinn aus dem Geschäft blieb steuerfrei, wenn zwischen der Übernahme und der Veräußerung mindestens ein Jahr vergangen war. Das funktioniert nicht mehr: Der Bundesfinanzhof (Az: X R 20/12) hat das Modell gekippt. Zwar kann der Ehegatte das Fahrzeug immer noch ankaufen und selbstverständlich auch wieder verkaufen. Der Steuervorteil der Eheleute ist aber dahin.  Denn der Handwerksbetrieb muss die Kaufoption als Entnahme versteuern. Im Ergebnis kassiert das Finanzamt schon bei der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Fahrzeugs und dem niedrigen Ankaufswert beim Unternehmen ab.