Transportieren im Nahbereich Lastenräder: Diese Vorschriften sollten Sie prüfen

Zugehörige Themenseiten:
Elektromobilität, Fuhrpark und Lastenräder

Das Radfahren boomt, vor allem Zweiräder mit Elektroantrieb liegen voll im Trend. Besonders interessant für Handwerk und Gewerbe sind Lastenräder, die gerade im Stadtverkehr viele Vorteile haben. Wie Chefs das richtige Modell finden und welche Vorschriften für Lastenbiker gelten.

Lastenfahrrad
Teil der betriebsbedingten Fahrten und Transporte mit Pkw oder Kleintransporter durch Lastenräder ersetzt werden. - © Mailin - stock.adobe.com

Kein Stress bei der Parkplatzsuche, keine umweltbelastenden Emissionen sowie ein positves Image: auch Handwerksbetriebe können von den neuen Verkehrs- und Transportmitteln profitieren. Je nach Transportgut und den herrschenden Wetterverhältnissen kommen Lastenräder jedoch auch an ihre Grenzen. Vorteile haben sie überall dort,

  • wo die Verkehrs- und Parkplatzsituationen für Pkw und Lieferwagen schwierig sind.
  • wo Waren, Pakete oder Güter auf überschaubarer Fläche fein verteilt werden müssen.
  • wo Gewicht und Volumen der Lasten begrenzt bleiben.

Je nach Branche und Umfeld (Stadt, Land, Infrastruktur) kann ein mehr oder weniger großer Teil der betriebsbedingten Fahrten und Transporte mit Pkw oder Kleintransporter durch Lastenräder ersetzt werden.

Pedelec oder E-Bike? Was Käufer wissen müssen

Beim Überbegriff Elektroräder müssen zwei Bauformen unterschieden werden:

  • Pedelecs sind Fahrräder oder Lastenräder mit elektrischem Zusatzantrieb. 
  • E-Bikes sind Räder mit Elektromotor, die auf Knopfdruck auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch fahren

Entscheidend ist: Ein Lastenrad ohne Elektrounterstützung oder bis 25 km/h gilt als Fahrrad, das macht vieles einfacher: Denn man benötigt weder Führerschein noch Betriebserlaubnis, es gibt weder eine Versicherungspflicht noch ein Mindestalter. Unterstützt der Elektromotor jedoch mit bis zu 45 km/h, gelten diese schnelleren sogenannten S- Pedelecs als Kraftfahrzeuge und es müssen die genannten Forderungen beachtet werden.

Das Pedelec als Betriebsmittel: Regelmäßig prüfen ist Pflicht

Sämtliche Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie. Sie müssen deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen und der Käufer muss eine Betriebsanleitung erhalten. Arbeitsschutzrechtlich ist ein Lastenrad ein Arbeits- und Betriebsmittel. Es muss wie alle anderen Betriebsmittel regelmäßig auf seinen ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Der Benutzer sollte zudem vor Fahrtantritt einen kritischen Blick auf zumindest Lichtanlage, Reifendruck, Klingel und Kettenspannung werfen. Zum sicheren und unfallfreien Transportieren per Lastenrad informiert die neue DGUV Information 208-055.  

Vor dem Kauf prüfen: Ein- oder zweispurig?

Die wichtigste Entscheidung beim Kauf betrifft die Frage „Einspurig oder zweispurig?“. Räder des ersten Typs haben wie jedes Standardrad zwei Räder, aber mit einer Ladefläche zwischen Lenksäule und Vorderrad. Die beliebten Tieflader vom Typ „Long John“ verfügen über eine Ladefläche mit tiefliegendem Schwerpunkt, die bis etwa 100 kg tragen kann.

Zweispurige Modelle werden meist dreirädrig angeboten und bieten mehr Stauraum, etwa mit Transportboxen vor dem Lenker oder hinter dem Sattel. Die Dreiradbauweise erhöht die Kippsicherheit und ermöglicht aufwendigere Transporte. Kurvenfahrten müssen allerdings langsam erfolgen, auch kommt man nicht ganz so schnell an Autoschlangen vorbei. Die an Rikschas erinnernden Topmodelle dieser „Trikes“ werden mit einem zulässigen  Gesamtgewicht bis zu 300 kg und mit bis zu 2.500 Liter Transportvolumen angeboten.

Parken mit dem Lastenrad: Be- und Entladen auf der Fahrbahn möglich

Mit einem Lastenrad dürfen und müssen die Mitarbeiter Radwege benutzen. Ist ein Radweg zu schmal, darf der Lastenradler auf die Fahrbahn ausweichen. Solange Fußgänger nicht behindert werden, ist auch das Radeln auf dem Gehweg erlaubt. Gut zu wissen ist auch: Im Unterschied zum normalen Rad darf ein Lastenrad zum Be- und Entladen auf der Fahrbahn oder in Ladezonen stehen. Bei Dunkelheit muss das am Straßenrand abgestellte Lastenrad beleuchtet sein.