Laserstrahlung: Technische Regeln veröffentlicht

Zugehörige Themenseiten:
Arbeitsschutz und Gesundheit

Lange hat die Arbeitsschutzcommunity darauf gewartet, nun sind die Technischen Regeln für Laserstrahlung in Kraft getreten. Sie konkretisieren die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und lösen die DGUV Vorschrift 11 ab.

© pit24 - Fotolia.com

Laser kommen an immer mehr Arbeitsplätzen zum Einsatz, etwa bei der Materialbearbeitung, Fassadenrestauration oder in der Messtechnik. Sie eröffnen völlig neue Möglichkeiten, können aber auch eine besondere Gefährdung für die Anwender darstellen. Neben irreversiblen Haut- und Augenschäden gibt es auch chemische Risiken, die durch die Bearbeitung von Metallen, Kunststoffen und weiteren Materialien entstehen.

Neue Regeln seit Mai 2015

Die sichere Nutzung von Lasern erläutern nun die neuen Technischen Regeln für Laserstrahlung (TROS). Sie konkretisieren die allgemeinen Anforderungen und Schutzziele, die sich aus der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – kurz OStrV – ergeben. Die TROS sind im Mai dieses Jahres in Kraft getreten und haben die bis dahin gültige DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“ abgelöst.

Aufgaben des Laserschutzbeauftragten

Für Unternehmen, die Laser in den Klassen 3R, 3B oder 4 betreiben, fällt die bislang notwendige Laseranzeige bei der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde weg. Dagegen ist es für sie jedoch weiterhin verpflichtend, schriftlich einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser soll unter anderem den Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung der Schutzmaßnahmen unterstützen. Für seinen jeweiligen Entscheidungsbereich besitzt der Laserschutzbeauftragte Weisungsrecht. Er muss den sicheren Betrieb der Anlage gewährleisten und erfolgreich an einem anwendungsbezogenen Lehrgang von mindestens 8,5 Lehreinheiten teilgenommen haben.

Neue Regeln als Download

Die Technischen Regeln für Laserstrahlung stehen kostenfrei auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Download bereit: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TROS/TROS-Laser.html