Lärmschutz: Neue Hörgeräte mit Schutzfunktion

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Knapp zwei Millionen Menschen müssen laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bei der Arbeit ein Hörgerät tragen. Jetzt gibt es neue Geräte, die Lärmschutz- und Hörgerätefunktion kombinieren.

Nachbarn können die Einhaltung der Lärmschutzwerte gerichtlich durchsetzen, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zeigt. - © DGUV

Ist der Arbeitsplatz zu laut, können die Mitarbeiter zwar stattdessen einen Gehörschutz benutzen, sind dann aber nicht mehr ansprechbar. Moderne Geräte können das ändern.

Liegt der durchschnittliche Lärmpegel am Tab über 85 Dezibel, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Tragen einen Gehörschutzes anordnen.  Hat der Mitarbeiter ein Hörgerät, musste er dieses bisher abnehmen und durch den Gehörschutz ersetzen. Denn das Hörgerät verstärkt auch unter der Kapsel den Schall bis hin zu gehörschädigenden Pegeln, deshalb ist das gleichzeitige Tragen nicht erlaubt.

Straßenbauarbeiter besonders belastet

„Menschen mit einer Hörbehinderung sind jedoch ohne Hörgerät stark in ihrer Kommunikation eingeschränkt", weiß Sandra Dantscher, Lärmexpertin im Institut für Arbeitsschutz der DGUV. Um eine normale Ansprache zu ermöglichen und auch Warnsignale zu erkennen, hat das IFA haben ein Prüfverfahren entwickelt, mit dem sich klären lässt, ob ein Hörgerät auch Gehörschutzqualität besitzt. Entsprechende vom IFA zertifizierte Produkte sind bereits auf dem Markt erhältlich. Im Handwerk zählen der Straßenbau mit 120 Dezibel sowie die Arbeit in Brauereien (100 Dezibel) zu den besonders lärmgefährdetsten Berufen.