Vorgaben zur Lärmmessung am Arbeitsplatz

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Die Lärmmessung ist kein Buch mit sieben Siegeln. In der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung sind die wichtigsten Vorgaben zusammengestellt. So können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihr Betrieb den Lärm- und Arbeitsschutzbedingungen genügt.

Es wird laut am Arbeitsplatz? In der Lärmschutzverordnung ist geregelt, welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. - © Lamarinx, Fotolia.com

Lärmmessung – besserer Schutz am Arbeitsplatz

Die wichtigsten Vorgaben zur Lärmmessung machen die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf und die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRLV/TRLV-Laerm.html. Wichtigster Kennwert zur Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist der Lärmexpositionspegel LEX,8h nach DIN EN ISO 9612 (2009-09) http://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9612/113124284, der den früher gebräuchlichen Kennwert, den sogenannten Beurteilungspegel, ersetzt. Weil die LärmVibrationsArbSchV die Auslösewerte für Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten – also die Werte, ab denen Lärmschutz verpflichtend wird – gesenkt hat, müssen heute mehr Betriebe als früher Lärmmessungen durchführen.

Auslösewerte und maximal zulässige Expositionswerte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - © dguv
LärmschutztabelleAuslösewerte und maximal zulässige Expositionswerte nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Grundsätzlich muss der Unternehmer zunächst ermitteln, an welchen Arbeitsplätzen im Betrieb und bei welchen Tätigkeiten welche Beschäftigten wie stark durch Lärm gefährdet sind oder sein können. Weil Schallpegel an einem Immissionspunkt gemessen oder berechnet werden können, hat der Arbeitgeber dabei die Möglichkeit, Herstellerangaben zu Emissionswerten etwa von Maschinen für die Beurteilung der Lärmbelastung auszuwerten. Dabei muss er sich allerdings vergewissern, dass Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und dass die Maschinen dem Stand der Technik entsprechen. Gleiches gilt für die eingesetzten Arbeitsverfahren. Reichen die Emissionswerte zur Beurteilung der Lärmbelastung nicht aus, muss er in gefährdeten Bereichen den Lärm messen und die Messergebnisse schriftlich festhalten.

Anforderungen an die komplexe Mess- und Berechnungstechnik lassen sich in Arbeitshilfen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachlesen, etwa hier http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-792-010.pdf, hier http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/physikalische_einwirkungen/laerm, hier http://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Informationen/BGI_5053.pdf und hier http://www.esv.info/978-3-503-13007-8 .

Lärmmessung – Fachkunde zwingend erforderlich

Die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRLV/TRLV-Laerm.html konkretisiert die allgemein gehaltenen Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV und legt u. a. fest, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit der Lärmmessung beauftragen darf, die „aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Messung von Lärm an Arbeitsplätzen und die entsprechenden Regeln der Technik (z. B. Normen) haben.“ Verfügt niemand im Betrieb über diese Fachkunde, sollen externe Experten hinzugezogen werden. Die Durchführung von Lärmmessungen „verlangt Kenntnisse über die Inhalte der LärmVibrationsArbSchV, über die geeigneten Messverfahren nach DIN EN ISO 9612, über die zu bestimmenden Messgrößen und Parameter von Randbedingungen, über lärmrelevante Tätigkeiten und Arbeitsmittel sowie über die dafür geltenden Vorschriften im Betrieb, z. B. Bedienungsanleitungen oder Betriebsanweisungen, über die Dokumentation der Messungen,“ heißt es weiter. Angelesenes Wissen also reicht definitiv nicht aus, um rechtssichere Lärmmessungen vorzunehmen. Besser ist es, entweder Mitarbeiter durch Weiterbildungen zu qualifizieren oder einen externen Berater hinzuziehen.

Begriffserklärungen
Um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu beschreiben, unterscheidet man die drei Aspekte Lärmemission (u. a. von Maschinen), Lärmimmission (u. a. an Arbeitsplätzen) und Lärmexposition (von Personen):

Lärm- oder Geräuschexposition
Diese personenbezogene Größe beschreibt - abhängig von der Geräuschimmission und der Einwirkungszeit - die Lärmbelastung von Arbeitnehmern. Sie wird in der Regel als energieäquivalenter Schalldruckpegel LpAeq, normiert auf eine 8-stündige Arbeitsschicht, gemittelt und als Tageslärmexpositionspegel LEX,8h in dB(A) bezeichnet.

Spitzenschalldruckpegel (LCpeak)in dB(C)
Um auch einzelne belastende sehr laute Geräusche angemessen zu berücksichtigen, muss außerdem der Höchstwert des momentanen C-frequenzbewerteten Schalldruckpegels ermittelt werden.

Wochen-Lärmexpositionspegel (LEX,40h)in dB(A)
Dieser Wert wird nur verwendet, wenn die Lärmexposition über verschiedene Arbeitstagen stark schwankt. Er gibt den über die Zeit gemittelten Pegel für eine Woche mit fünf Arbeitstagen an.

Geräuschemission
Geräte, Maschinen und andere Geräuschquellen – z. B. auch Musik oder sprechende Menschen - strahlen Luftschall in die Umgebung ab. Dieser kann, je nach dem Schallpegel, der dabei erreicht wird, belastend wirken. Bei der Lärmmessung werden als Kenngrößen der Schallleistungspegel LWA, der Emissionsschalldruckpegel LpA und der Spitzenschalldruckpegel LpCpeak berücksichtigt.

Geräuschimmission
Dieser Wert bezeichnet die Schalleinwirkung an einem bestimmten Messpunkt oder Arbeitsplatz zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Höhe der Geräuschemission hängt davon ab, welche Geräuschquellen zum gewählten Zeitpunkt wie betrieben werden – also von der Geräuschemission der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, von der Raumakustik und vom Abstand des Messpunktes zu den Geräuschquellen. Die Geräuschimmission wird durch den energieäquivalenten Schalldruckpegel LpAeq beschrieben, den zeitlichen Mittelwert des Schalldrucks über einen definierten Zeitraum.