Vorgaben zur Lärmmessung am Arbeitsplatz
Die Lärmmessung ist kein Buch mit sieben Siegeln. In der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung sind die wichtigsten Vorgaben zusammengestellt. So können Sie ganz einfach herausfinden, ob Ihr Betrieb den Lärm- und Arbeitsschutzbedingungen genügt.
Lärmmessung – besserer Schutz am Arbeitsplatz
Die wichtigsten Vorgaben zur Lärmmessung machen die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf und die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRLV/TRLV-Laerm.html. Wichtigster Kennwert zur Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist der Lärmexpositionspegel LEX,8h nach DIN EN ISO 9612 (2009-09) http://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-9612/113124284, der den früher gebräuchlichen Kennwert, den sogenannten Beurteilungspegel, ersetzt. Weil die LärmVibrationsArbSchV die Auslösewerte für Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten – also die Werte, ab denen Lärmschutz verpflichtend wird – gesenkt hat, müssen heute mehr Betriebe als früher Lärmmessungen durchführen.

Grundsätzlich muss der Unternehmer zunächst ermitteln, an welchen Arbeitsplätzen im Betrieb und bei welchen Tätigkeiten welche Beschäftigten wie stark durch Lärm gefährdet sind oder sein können. Weil Schallpegel an einem Immissionspunkt gemessen oder berechnet werden können, hat der Arbeitgeber dabei die Möglichkeit, Herstellerangaben zu Emissionswerten etwa von Maschinen für die Beurteilung der Lärmbelastung auszuwerten. Dabei muss er sich allerdings vergewissern, dass Emissionsgrenzwerte eingehalten werden und dass die Maschinen dem Stand der Technik entsprechen. Gleiches gilt für die eingesetzten Arbeitsverfahren. Reichen die Emissionswerte zur Beurteilung der Lärmbelastung nicht aus, muss er in gefährdeten Bereichen den Lärm messen und die Messergebnisse schriftlich festhalten.
Anforderungen an die komplexe Mess- und Berechnungstechnik lassen sich in Arbeitshilfen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachlesen, etwa hier http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-792-010.pdf, hier http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/physikalische_einwirkungen/laerm, hier http://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Informationen/BGI_5053.pdf und hier http://www.esv.info/978-3-503-13007-8 .