Forderungen Längere Zahlungsfristen

Die EU will die Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage verlängern. Handwerksbetriebe müssten dann deutlich länger auf ihr Geld warten, mahnt die Bauwirtschaft.

Forderungen

Längere Zahlungsfristen

Nach der geplanten Richtlinie würde sich die Zahlungsfrist von derzeit 30 Tagen auf 60 für öffentliche Unternehmen erhöhen. Derzeit verlangt die EU-Richtlinie von öffentlichen Stellen und von Unternehmen grundsätzlich, Rechnungen spätestens nach 30 Tagen zu bezahlen. Nach Fristablauf wird – auch ohne Mahnung – ein Verzugszins von mindestens sieben Prozent fällig. „Durch die Änderungsvorschläge wird das ursprüngliche Ziel, die Zahlungsmoral zu verbessern, zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen der Bauwirtschaft konterkariert“, so der Zentralverband der Deutschen Bauwirtschaft (ZDB).

Hinzu kommt eine europäische Abnahmefrist von 30 Kalendertagen. „Folglich müssten Bauunternehmen nach der Erstellung des Bauwerkes mindestens 30 Kalendertage auf eine Abnahme warten und dann weitere 60 Tage auf die Bezahlung. Damit werden die Baubetriebe als Kreditgeber missbraucht“, führt der ZDB aus. Kleinere und mittlere Unternehmen würden so wirtschaftlich überfordert. - coh