Umstellung auf Elektromobilität Ladetechnik: 7 essenzielle Basics für Elektrofahrzeuge in Ihrem Fuhrpark

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Dank üppiger Förderungen steht man als Handwerkschef vor der Überlegung, sich einen Stromer in den Fuhrpark zu holen. Doch welche weiteren Planungen sind erforderlich, wenn der Newcomer statt Sprit künftig Strom zapft? Wir stellen einige der relevanten Komponenten vor.

Installation Ladesäule
Die E-Mobilität ist angekommen: Aufgrund der Förderungen von Bund und Autobauern starten die Stromer jetzt auch im Handwerk durch. - © ZVEH

1. Ladekabel: genormte Stecker

genormten Typ2-AC-Stecker
Einigung erzielt: Die Hersteller haben sich auf den genormten Typ2-AC-Stecker geeinigt. - © Egbert Schwartz

Die Vielfalt der auf dem Markt angebotenen E-Modelle wirft die Frage auf: Kann ich mein Fahrzeug nicht nur in meinem Handwerks­betrieb aufladen, sondern auch unterwegs an öffentlichen Ladestationen? Gibt es dazu einen genormten Stecker am Ladekabel? Einfache Antwort: ja. Um eine kompatible Infrastruktur schaffen zu können, haben sich die Hersteller von Elektrofahrzeugen und Ladesäulen sowie deren Betreiber auf den sogenannten Typ2-AC-Stecker als europäischen Standard geeinigt.

Zum Stromtanken an einem Schnell­ladesystem ( CCS = Combined Charging System) mit bis zu 350 kW benötigt man dagegen einen CCS-Stecker, der sich sowohl für Gleich- als auch für Wechselstrom eignet. Dazu ist er in zwei Bereiche geteilt, wobei der obere dem Typ2 entspricht und für Wechselstrom-Ladungen (AC) verwendet wird, der untere zum Gleichstrom-Laden an einer Schnellladesäule (DC).

Falls es im Umkreis des Kunden vor Ort keine Ladestationen gibt, der neue E-Transporter aber zumindest eine Teil­aufladung benötigt, zückt der Fahrer sein Notladekabel – und schließt den Stromer an der Haushaltssteckdose an. Bei manchen E-Fahrzeugen gehört es zur Standardausrüstung, ansonsten ist es im Zubehörhandel erhältlich.

2. Ladesäulen im eigenen Betrieb

Betriebliche ­Ladesäulen
Anmeldung verpflichtend: Betriebliche ­Ladesäulen & Co. muss der Handwerksunternehmer beim Netzbetreiber anmelden. - © Peugeot

Ob betriebliche, private oder öffentliche Ladesäule respektive Wallbox: Seit März 2019 muss diese vor der Installation beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Grundlage dafür legt §19 der „Niederspannungsverordnung“ (NAV) fest. Beträgt die Ladeleistung bis zu 12 kW, ist eine Meldung ausreichend. Liegt sie darüber, ist der Unternehmer verpflichtet, bei seinem örtlichen Netzbetreiber – beispielsweise den Stadtwerken – zunächst eine Genehmigung für das Aufstellen der Ladestation einzuholen. Eine Antwort beziehungsweise Zustimmung muss laut NAV innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Bei der Bearbeitung des Antrags kann der Elektroinstallateur behilflich sein, der die ­Ladesäule vor Ort einbaut.

Vor der Installation von über 12 kW starken Ladesäulen oder Wall­boxen müssen zudem die Anschlüsse und Sicherungen aller Leitungen im Betrieb darauf geprüft werden, ob sie für die hohen Belastungen ausreichend dimensioniert sind.

Die Mehrzahl der Stadtwerke und Energielieferanten hat mittlerweile nicht nur Ladesäulen respektive Wallboxen, sondern auch Komplettangebote im Programm. Diese reichen von der technischen Beratung über Preispakete bis zur Installation von Ladepunkten. Oft ist statt eines Kaufs die Langfrist-Miete einer Ladesäule möglich. Auch eine Vielzahl von so­genannten Service-Providern bietet solche umfassenden Dienstleistungen an – vorzugsweise in Metropolregionen: Sie haben sich darauf spezialisiert, Betriebe bei der bedarfsorientierten Planung von Ladelösungen zu beraten und ihnen eine passende Lade­infrastruktur zu installieren.

Hinweis: Brandschutzbestimmungen: In manchen Handwerksbetrieben verbietet sich die Installation von Lade­stationen aufgrund von aktuellen Brandschutzauflagen. Vor allem sind das jene mit feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen, der DIN VDE 0100-420 entsprechend.

3. Wallbox

 Wallbox
Ladevorgang geregelt: Bei beschränktem Platz bieten sich die Wallboxen an. - © Skoda

Für kleine Handwerksbetriebe mit nur einem E-Fahrzeug und beschränktem Stellplatz im Hof oder in der Garage bietet sich eher eine Wallbox an: schuhkartongroße Lade­geräte, die sich in der Regel an der Wand montieren lassen und eine hochintelligente Regelungselektronik enthalten. Diese regelt nicht nur den Ladevorgang, sondern überprüft zuvor den Zustand des Ladekabels, den korrekten Anschluss am Auto und verriegelt ihn während des Stromflusses. Die Ladeleistung der gängigen dreiphasigen Wallboxen liegt üblicherweise bei 11 kW, die mit der normalen Anschlussleistung eines Einfamilienhauses (ca. 13 kW) kompatibel ist.

Eine solche Wallbox kann man sowohl beim Autohändler zusammen mit dem E-Transporter erwerben als auch auf dem Zubehörmarkt kaufen. Den Einbau und Anschluss darf allerdings nur ein zertifizierter Elektroinstallateur vornehmen. Für Ladeleistungen ab 3,6 kW gilt eine Meldepflicht beim Netzbetreiber, Installationen mit Leistungswerten über 11 kW muss dieser sicherheitstechnisch begutachten und genehmigen.

4. Ladedauer

Stromzapf-Dauer
Zeit einplanen: Faktoren wie die Leistungsfähigkeit der Ladetechnik bestimmen die Stromzapf-Dauer. - © Aldi

Die Dauer eines Ladevorgangs wird in erster Linie von Faktoren wie der Größe des Akkus, dessen Füllstand sowie der Leistungsfähigkeit der Ladetechnik bestimmt. Faustregel: Je höher die Ladeleistung, desto kürzer die Ladezeit. Bei einer typischen 50-kWh-Batterie dauert das „Strom­tanken“ mit einem Notladekabel an der Haushaltssteckdose (Leistung: 2,3 kW) rund 20 bis 28 Stunden. An einer Wallbox mit 11 kW Leistung ist der Akku nach rund vier bis fünf Stunden voll, an einer 22-kW-Ladesäule nach etwa 2,5 bis 3 Stunden. Wer an einer Schnelllade­säule mit 50 kW hängt, hat bereits nach einer Stunde die volle Reichweite. Ultra­schnell geht’s an einer 150-kW-Säule: Sie erledigt den Ladevorgang in 20 Minuten. Zu häufiges Fast Charging (Schnellladen) verkürzt allerdings die Lebensdauer des Akkus. Langfristig gesehen ist daher das schonende Laden über Nacht an der betriebseigenen Säule ratsam.

5. Sinnvolle Tools: Lade- und Info-Apps

praktische Apps für E-Autos
Funktionen steuern: Praktische Apps machen das Leben der E-Auto-Fans leichter. - © Renault

Für die meisten E-Autos sind personalisierbare Smartphone-Apps verfügbar, mit denen der Fahrer die Standardfunktionen des Autos regeln sowie auch den Ladevorgang steuern und überwachen kann. Wichtige App-Funktionen beim Stromtanken sind die Meldung über den aktuellen Füllstand des Akkus oder die verbleibende Ladezeit beziehungsweise eine Meldung an deren Ende. Für Wallboxen und Ladesäulen gibt‘s in der Regel eigene Apps zur Ladesteuerung. Sie werden an öffentlichen Ladestationen auch zum Freischalten und Bezahlen als Alternative zu den Ladekarten des jeweiligen Betreibers immer beliebter. Viele Apps bieten zudem eine Übersichtskarte mit den nächst­gelegenen und freien Ladepunkten.

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6. AC oder DC: Laden mit Wechsel- oder Gleichstrom

Ladesäule
Stromfluss organisiert: Die Schnellladesäule wandelt den Wechsel- bereits in Gleichstrom um. - © Aral

Das Kürzel AC steht für „Alternating Current“, zu Deutsch: Wechselstrom. Das DC bezeichnet „Direct Current“, übersetzt: Gleichstrom. Die öffent­lichen Netze werden mit AC gespeist, der an den üblichen Ladestationen11 bis 43 kW liefert (zum Vergleich: einphasige Haushalts-Steckdosen liegen bei 2,3 kW). Der Akku eines E-Fahrzeugs benötigt allerdings Gleichstrom . Die Aufnahme der Ladeleistung sowie die Stromstärke und Spannung eines E-Fahrzeugs regeln dessen Bordlader, das Batteriemanagement und der eingebaute Gleichrichter. Ist die Ladeleistung laut den technischen Daten auf 11 kW begrenzt (wie das bei den meisten Elektro-Fahrzeugen der Fall ist), kann man selbst an einer 22-kW- Wallbox nur mit diesem geringeren Wert laden.

Zum sogenannten Fast Charging, dem schnellen Laden mit derzeit etwa 150 kW Leistung (bis zu 350 kW möglich), wird der eingehende Wechselstrom bereits in der Ladesäule in Gleichstrom umgewandelt, wodurch die höhere Leistung direkt in den Akku eingespeist werden kann. Hier regelt die intelligente Elektronik in der Ladesäule den Stromfluss.

7. Ladekarten

Ähnlich den Tankkarten der Mineralölgesellschaften bieten Netzbetreiber (Stadtwerke, regionale Stromanbieter) Kundenkarten zum Laden von E-Fahrzeugen an. Die Bestellung erfolgt nach einer Registrierung auf der jeweiligen Unternehmens-Website. Meistens wird eine einmalige Bestellgebühr erhoben, in manchen Fällen ist zudem eine monatliche Gebühr fällig, die Abrechnung einer Aufladung erfolgt pro Kilowattstunde. Viele Kartenverträge erlauben auch das Laden an Säulen in einem breit angelegten regionalen Netzverbund (Infos: ladenetz.de).

Empfehlenswerte Informationsquellen:

DKE : Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
ZVEH : Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke zveh.de
ZVEI : Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie zvei.org